Patientensteuerung als Knackpunkt
Seit Jahren sind die Notaufnahmen in vielen Krankenhäusern überlastet. Auch Rettungsdienste klagen über unnötige Einsätze, in denen kein akuter Notfall vorliegt. Oft fehlt den Hilfesuchenden eine klare Orientierung. Die Notfallreform soll jetzt Abhilfe schaffen.
Nach mehreren Anläufen steht die Notfallreform kurz vor dem Durchbruch. Kernelement ist eine bessere Patientensteuerung, damit Akut- und Notfallversorgung besser ineinandergreifen. Nach einer qualifizierten Ersteinschätzung sollen Hilfesuchende ohne Umwege in die bedarfsgerechte Versorgungsebene geleitet werden. Hierzu ist vorgesehen, die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116 117) zu Akutleitstellen auszubauen. Sie sollen als zentrale Anlaufstelle bei akuten Beschwerden etabliert werden und den Hilfesuchenden die erforderliche Versorgung vermitteln oder gegebenenfalls telemedizinisch direkt sicherstellen. Die digitale Vernetzung mit den Rettungsleitstellen (Notruf 112) und einheitliche Abfragesysteme stellen dann sicher, dass Hilfeanliegen unter beiden Rufnummern direkt an die „richtige“ Leitstelle übergeben werden. Erneute Datenabfragen werden entbehrlich.
Für Hilfesuchende, die direkt eine Notaufnahme aufsuchen, erfolgt die Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs dort. Im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung sind an bestimmten Klinikstandorten Integrierte Notfallzentren (INZ) einzurichten. Diese bestehen aus der Notaufnahme der Klinik, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle und einer Notdienstpraxis, die digital vernetzt werden. Nach der Ersteinschätzung erfolgt die Notfallbehandlung entweder in der zentralen Notaufnahme oder der Notdienstpraxis. Hier sieht die AOK-Gemeinschaft Schwachstellen: Zum einen können auch Krankenhäuser ohne INZ weiterhin ambulante Notfallversorgung erbringen, zum anderen ist eine verbindliche Steuerung vom INZ in die reguläre vertragsärztliche Versorgung nicht vorgesehen. Letzteres könnte – verstärkt durch die 24-stündige Öffnungszeit der INZ – dazu führen, dass Hilfesuchende gezielt INZ aufsuchen statt die vertragsärztliche Regelversorgung. Die Entlastung der Notaufnahmen würde damit konterkariert.
Im Zuge der Reform wird die medizinische Notfallrettung als eigenständige Sachleistung der Krankenkassen verankert. Dadurch werden notfallmedizinische Leistungen des Rettungsdienstes künftig unabhängig vom Transport vergütet. Krankenkassen und Leistungserbringer schließen dazu Entgeltverträge. Die AOK befürwortet die Regelungen, denn die derzeitigen Finanzierungsregelungen führen häufig zu Abgrenzungsproblemen bei der Kostenübernahme, insbesondere bei sogenannten Fehlfahrten.