Neuer Minister unter Druck

Mit einem Kraftakt hat die Bundesregierung ihr Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beiträge zum Abschluss gebracht. Nun wirft die Pflegereform ihre Schatten voraus.

Trotz einiger Schwächen setzt das GKV-Sparpaket wichtige finanzpolitische Leitplanken: Es stoppt die ausufernde Vergütungsdynamik und schärft den Blick wieder dafür, dass höhere Aufwendungen mit einem Mehrwert für die Solidargemeinschaft einhergehen müssen. Die sorgfältige Abwägung ist nicht nur für die finanzielle Stabilität, sondern auch für die gesellschaftliche Akzeptanz eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems elementar. Nun liegt es in der Hand des neuen Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann, diesen Grundsatz in den Strukturreformen nachhaltig auszuprägen. Wie gut der fliegende Wechsel im Ministerium gelingt, wird sich bald zeigen. Die erste Bewährungsprobe dürfte darin liegen, einen einigungsfähigen Entwurf für die Pflegereform durch das Kabinett zu bekommen.

„Wird die Reform der sozialen Pflegeversicherung zu lange vertagt, wird es eine kräftige Erhöhung der Beitragssätze geben.“

Porträt von Tom Ackermann, Vorsitzender des Vorstands der AOK NordWest

Tom Ackermann

Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest

Viel Zeit bleibt nicht, denn bis zum Jahresende muss das Reformpaket die parlamentarischen Hürden überwinden. Angesichts des darin adressierten Finanzbedarfs von 11,2 Milliarden Euro und der Wechselwirkungen mit den kommunalen Haushalten dürfte das kein Spaziergang werden. Klar ist nur: Wird die Reform zu lange vertagt, wird es eine kräftige Erhöhung der Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung geben. Zügiger voranschreiten dürfte die Reform der Notfallversorgung. Vieles ist mit den Ländern einigungsfähig. Auch notfallmedizinische Leistungen des Rettungsdienstes als eigenständige Leistungen gesetzlich zu verankern und unabhängig von der Transportleistung zu vergüten, halten beide Seiten für erforderlich. Während der Bund die Vergütung über Entgeltverträge zwischen Krankenkassen und Rettungsdienstträgern regeln will, wollen die Länder ihre alleinige Hoheit über die Rettungsdienst-Finanzierung behalten. Gleichzeitig sollen die im Gesetz vorgesehenen Begrenzungen für Vergütungssteigerungen im Rettungsdienst nicht gelten. In ihrer Gegenäußerung erteilt die Bundesregierung diesen Forderungen eine klare Absage. Und das ist gut so.

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