Statement von Daniela Teichert zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gebilligt. Der Abstimmung ging eine mehrmonatige, intensive Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern voraus. Bis zuletzt gab es Forderungen der Länder nach weiteren Anpassungen. Ein Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wurde kurzfristig zurückgezogen. Zum KHAG ein Statement der Vorstandsvorsitzenden der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Nordost, Daniela Teichert.
Endlich kann die Krankenhausreform in die Umsetzung gehen – wenn auch in abgeschwächter Form. Dafür hat der Bundesrat heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz, kurz KHAG, passieren lassen.
Für die Länder und Kliniken gibt es jetzt eine verbindliche Grundlage, auf der sie die Umsetzung der Reformen verlässlich planen können. Allerdings hätte ich mir weniger Möglichkeiten für Ausnahmen gewünscht, beispielsweise bei den Qualitätskriterien, und eine Vorhaltefinanzierung, die unabhängig von der Zahl der Fälle ist.
Wie die Reform wirkt, das entscheidet sich nun in den Regionen. Einige Häuser haben sich bereits selbst auf den Weg gemacht, um auch in Zukunft bedarfsgerecht für die Patientinnen und Patienten da zu sein. So entwickelt sich im Land Brandenburg beispielsweise das Krankenhaus Seelow zu einem Gesundheitscampus, der stationäre und ambulante Strukturen sinnvoll miteinander verbindet. Das ist aus meiner Sicht ein guter Weg.
Es ist klar, dass wir noch weitere Reformschritte gehen müssen, um die Versorgungsbereiche sinnvoll zu integrieren. Aus meiner Sicht müssen jetzt zügig die Notfallversorgung und die Primärversorgung nachziehen. Patientinnen und Patienten brauchen eine verlässliche erste Anlaufstelle, die Orientierung gibt und gezielt in die richtige Versorgungsstufe steuert.
Primärversorgungspraxen und interdisziplinäre Primärversorgungszentren können dazu beitragen, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und knappe Ressourcen effizient einzusetzen. Schließlich betont der Sachverständigenrat bereits seit Jahren die Bedeutung einer besseren Steuerung über die Primärversorgung, um Über-, Unter- und Fehlversorgung zu reduzieren.
Mein Fazit: Es ist gut, dass es jetzt mit dem KHAG endlich Planungssicherheit gibt. Entscheidend wird aber sein, die Krankenhausreform konsequent mit den anderen Versorgungsbereichen zu verzahnen und zu ganzheitlichen Versorgungspfaden zu kommen. Erst eine funktionierende Steuerung über alle Bereiche stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden.