Daniela Teichert zum Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat den Weg dafür freigemacht. Dazu ein Statement der Vorstandsvorsitzenden der AOK Nordost, Daniela Teichert.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist beschlossen. Das ist gut. Aber es ist kein Grund zur Entwarnung.
Ja, das Gesetz verschafft der gesetzlichen Krankenversicherung kurzfristig Luft. Und ja, es ist richtig, dass die Politik die von den Einnahmen entkoppelte Ausgabenentwicklung endlich adressiert.
Aber wir sollten uns nichts vormachen: Das Gesetz stabilisiert vor allem auf Zeit. Die strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV bleiben bestehen. Denn hinter jeder Debatte über Beitragssätze stehen ganz konkrete Auswirkungen: für Versicherte, für Arbeitgeber und für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Steigende Sozialabgaben belasten Beschäftigte, erhöhen die Arbeitskosten der Unternehmen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig entscheidet eine stabile Finanzierung der GKV darüber, ob Krankenkassen die Spielräume haben, in eine moderne und verlässliche Versorgung zu investieren.
Drei Punkte sind aus meiner Sicht entscheidend:
Die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern werden weiterhin nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert. Damit bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu einem erheblichen Teil bei den Beitragszahlenden hängen.
Die Ausgabendynamik wird zwar gebremst, aber nicht grundsätzlich neu geordnet. Wer stabile Beiträge will, muss konsequent die Strukturen ändern und nicht nur auf kurzfristige Kostendämpfung setzen.
Beitragssatzstabilität ist kein Selbstzweck. Sie entscheidet darüber, ob Versicherte und Arbeitgeber entlastet werden, ob Krankenkassen handlungsfähig bleiben und ob wir Spielräume für bessere Versorgung schaffen.
Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein Abschluss, sondern ein Auftakt
Gerade in ländlichen und strukturschwächeren Regionen brauchen wir diese Spielräume dringend: für moderne Versorgungsstrukturen, digitale Angebote, sektorenübergreifende Zusammenarbeit und eine starke Primärversorgung.
Deshalb ist dieses Gesetz aus meiner Sicht kein Abschluss, sondern ein Auftakt.
Nun kommt es auf die Arbeit der FinanzKommission Gesundheit an. Sie muss jetzt Vorschläge liefern, die über kurzfristige Stabilisierung hinausgehen. Die GKV braucht eine tragfähige Finanzierung, eine klare Trennung von Beitrags- und Steueraufgaben und strukturelle Reformen, die Versorgung besser, effizienter und verlässlicher machen. Es braucht Mut, jetzt die strukturellen Entscheidungen zu treffen, bevor die nächste Finanzierungslücke wieder bei Versicherten und Arbeitgebern ankommt.
Ich wünsche mir, dass wir die anstehende Reformdebatte nicht als Auseinandersetzung zwischen Politik, Krankenkassen und Leistungserbringern führen. Die Herausforderungen sind zu groß für das Denken in Zuständigkeiten. Wir brauchen die Bereitschaft aller Beteiligten, Verantwortung zu übernehmen – und als gesetzliche Krankenkasse werden wir unseren Beitrag dazu leisten.