Pressemitteilung

Zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg: Krankenkassen müssen Fehlfahrten nicht zahlen  

30.01.2026 AOK Nordost 2 Min. Lesedauer

Gemeinsame Stellungnahme der Krankenkassen/-verbände im Land Brandenburg

Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… /-verbände in Brandenburg begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das Gericht hat klargestellt, dass die Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze im Rettungsdienst In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… – also Einsätze ohne anschließenden Patiententransport – nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen.

Damit bestätigt das Gericht die bisherige Rechtsauffassung der Krankenkassen. Demnach zahlen die Krankenkassen für Einsätze in Verbindung mit einem anschließenden Transport in die nächste geeignete Einrichtung. Die Fehlfahrten und Fehleinsätze sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen von den Trägern des Rettungsdienstes finanziert werden. Eine Umlage auf die Krankenkassen – und damit auf die Beitragszahlenden – wäre nicht gerecht. 

Aus Sicht der Krankenkassen/-verbände schafft die Entscheidung eine wichtige Grundlage, um den begonnenen Prozess zur Implementierung einer transparenten und effizienten Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Rettungsdienstträgern konsequent weiterzuführen. Nur auf dieser Basis lassen sich Leistungen sachgerecht abbilden, Kosten verursachungsgerecht zuordnen und die Finanzierung des Rettungsdienstes langfristig rechtssicher und nachvollziehbar gestalten.

Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Schritt zur Beilegung der anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen, Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Die Krankenkassen/-verbände gehen dabei von den bislang bekannt gewordenen tragenden Gründen der Entscheidung aus; die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Pressesprecher

Dirk Becker

AOK Nordost