Knie-OPs: MV um 86 Prozent über dem OECD-Durchschnitt
AOK-Auswertung zum beschlossenen Ausbau des Zweitmeinungsverfahrens
In Mecklenburg-Vorpommern wurden laut Krankenhausdaten knapp 90 Prozent mehr Knie-Endoprothesen je 100.000 Einwohner eingesetzt als im Durchschnitt aller 38 OECD-Länder. Auch bei Hüft-Endoprothesen lag MV rund 50 Prozent über dem OECD-Durchschnitt. Darauf weist die AOK Nordost nach dem Bundestagsbeschluss zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Gesetzlichen Krankenversicherung hin. Das Gesetz enthält auch eine Ausweitung des Zweitmeinungsverfahrens.
„Eine Operation an Hüfte oder Knie verändert das Leben. Deshalb sollte sie nur dann erfolgen, wenn sie medizinisch wirklich die beste Option ist“, sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Nordost. „Für MV ist das besonders relevant: Die Zahl der Eingriffe liegt deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzgeber geregelt hat, dass Versicherte künftig verpflichtend über ihren Anspruch auf eine Zweitmeinung In ausländischen Versicherungssystemen muss teilweise vor bestimmten Leistungen wie Operationen oder… informiert werden müssen.“
Konkret wurden in MV im Jahr 2021 rund 221 Knie-Endoprothesen je 100.000 Einwohner eingesetzt. In den 38 OECD-Ländern waren es im Schnitt nur 119 Knie-Endoprothesen, wie eine Vergleichsstudie der OECD zeigt. Neuere OECD-Daten sind nicht verfügbar. Auch bei den Hüft-Endoprothesen liegt MV deutlich über dem internationalen Durchschnitt: Hier sind es 265 gegenüber 172 Eingriffen je 100.000 Einwohner. Im Jahr 2023 sind die Eingriffszahlen in MV weiter gestiegen. In Ländern wie Schweden, Norwegen und Dänemark liegen die Operationsquoten zum Teil deutlich niedriger.
Diese Vergleichsdaten sind ein weiterer Hinweis darauf, dass die Einführung eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens für besonders häufige und planbare Eingriffe sinnvoll ist. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten vor einer Operation besser zu informieren, alternative Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen und medizinisch nicht zwingende Eingriffe zu vermeiden. Mit dem Gesetz wird dafür nun die Grundlage geschaffen.
Verpflichtende Zweitmeinung kann Patientinnen und Patienten stärken
Knie- und Hüft-Endoprothesen gehören zu den Eingriffen, bei denen Nutzen, Risiken und Alternativen vor einer Operation besonders sorgfältig abgewogen werden sollten. Nicht in jedem Fall ist ein chirurgischer Eingriff erforderlich. Je nach Beschwerdebild können auch konservative Behandlungen, ein späterer OP-Zeitpunkt oder eine andere Therapieentscheidung sinnvoll sein.
„Eine unabhängige zweite Einschätzung schützt nicht nur vor unnötigen Eingriffen – sie erhöht auch das Vertrauen in Operationen, wenn diese medizinisch wirklich notwendig sind“, so Teichert. „Das stärkt die Patientensouveränität und sorgt für mehr Sicherheit bei einer Entscheidung, die das Leben nachhaltig beeinflussen kann.“
Bisheriges Zweitmeinungsverfahren bislang kaum genutzt
Das bisher angebotene Zweitmeinungsverfahren wirkte in der Praxis bislang nur sehr begrenzt. Das zeigt eine 2024 im Fachjournal Das Gesundheitswesen veröffentlichte Analyse auf Basis von Abrechnungsdaten der AOK Nordost. Für die damals von der Zweitmeinungsrichtlinie erfassten Eingriffe wurden rund 5300 Operationen untersucht. Nur in 2,3 Prozent der Fälle wurde eine Aufklärung über das Recht auf Zweitmeinung dokumentiert. Und nur in 0,2 Prozent der Fälle wurde die Zweitmeinung laut Abrechnungsdaten wirklich in Anspruch genommen. Als mögliche Erklärungen für die geringe Inanspruchnahme nennen die Autoren die geringe Bekanntheit der Zweitmeinungs-Richtlinie unter Ärztinnen und Ärzten. Zudem verweisen sie auf die verbreitete Haltung, durch das Recht auf freie Arztwahl Jeder Patient hat das Recht, den (Zahn-)Arzt seines Vertrauens frei zu wählen. Dieses Recht kann aus… bestünde für Patientinnen und Patienten bereits die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich eine Zweitmeinung einzuholen.
Aus Sicht der AOK Nordost sprechen diese Ergebnisse dafür, das Verfahren nicht nur auszuweiten, sondern Patientinnen und Patienten auch deutlich besser als bislang über ihren Anspruch auf das Zweitmeinungsverfahren zu informieren. Versicherte müssten auf ihren Anspruch hingewiesen und bei der Inanspruchnahme einer unabhängigen Zweitmeinung praktisch unterstützt werden.
AOK-Krankenhaussuche unterstützt bei der Wahl einer geeigneten Klinik
Patientinnen und Patienten, die sich für eine Operation entscheiden, können mit der AOK-Krankenhaussuche gezielt nach Kliniken suchen, die den bevorstehenden Eingriff anbieten. Beispielsweise lassen sich für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks Krankenhäuser am Wohnort oder in einem frei wählbaren Umkreis anzeigen. Die Krankenhaussuche zeigt, wie viele dieser Eingriffe die jeweiligen Kliniken pro Jahr erbringen, wie die Ergebnisqualität ausfällt und wie Patientinnen und Patienten die Klinik bewerten.
Hinweise für Redaktionen:
Der Bundestag hat im Rahmen des Beschlusses zum Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auch die Einführung einer verbindlichen Zweitmeinung für besonders häufige Eingriffe beschlossen. Der Beschluss geht zurück auf die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Diese schlug vor, dass Patientinnen und Patienten sich vor einer solchen Operation eine Zweitmeinung einholen müssen. Die Dokumentation der Zweitmeinung solle als Voraussetzung für die Abrechnung einer Operation mit den Krankenkassen dienen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll damit beauftragt werden, zu entscheiden, für welche Eingriffe die verpflichtende Zweitmeinung zuerst eingeführt wird. Ab dem Jahr 2028 sollen pro Jahr mindestens zwei weitere Eingriffe hinzukommen.
Die Finanzkommission Gesundheit rechnet in ihren Empfehlungen damit, dass durch die Einführung einer verpflichtenden Zweitmeinung bei Knieendoprothesen rund 20 Prozent der Eingriffe künftig nicht mehr durchgeführt werden würden. Die Einsparwirkung wird für das zweite Halbjahr 2027 mit bundesweit 150 Millionen Euro geschätzt. Dieses Einsparpotenzial könnte laut Finanzkommission bis 2030 auf schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro jährlich anwachsen, sofern für sechs weitere häufige Operationen eine verpflichtende Zweitmeinung eingeführt werden würde.
Grundlage der vorliegenden Auswertung sind bundesweite Krankenhausdaten nach § 21 KHEntgG, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt werden sowie OECD-Daten für das Jahr 2021. Betrachtet wurden Operationen mit sechsstelligen OPS-Codes, die mit 5822 (Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk) sowie mit 5820 beginnen (Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk).