Pressemitteilung

Gemeinsame Presseinformation: Die gesetzlichen Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste in Brandenburg mit 4,3 Millionen Euro

18.08.2025 AOK Nordost 0'50 Min. Lesedauer

Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände im Land Brandenburg

Mit rund 4,3 Millionen Euro unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… in diesem Jahr die ambulanten Hospizdienste in Brandenburg.

Die qualifizierte Sterbebegleitung in ambulanten Hospizdiensten ermöglicht unheilbar erkrankten Menschen, ihre letzte Lebensphase vorwiegend in ihrer häuslichen Umge-bung zu verbringen. Die Begleitung beinhaltet schwerpunktmäßig die psychosoziale Betreuung der Sterbenden und deren Angehörigen durch Ehrenamtliche sowie Koor-dinator*innen der ambulanten Hospizdienste. Somit wird ihnen ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

Auch betroffene Familien werden entlastet und palliativ-pflegerisch beraten. Für die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen setzten sich im Jahr 2024 in Brandenburg 26 ambulante Hospizdienste mit 1.639 Ehrenamtlichen ein. Sechs dieser Hospizdienste sind auf die Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Fa-milien spezialisiert. Seitens der gesetzlichen Krankenkassen in Brandenburg wird die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen durch ausgebildete Fachkräfte mit Zuschüssen zu Personal- und Sachkosten sowie zur Aus-, Fort- bzw. Weiterbildung der Fachkräfte und der Ehrenamtlichen unterstützt.

Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände im Land Brandenburg

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Pressesprecher

Dirk Becker

AOK Nordost