Interview: „Datenschutz und Gesundheitsschutz müssen gemeinsam verwirklicht werden“
Gesundheitsdaten und Künstliche Intelligenz (KI) bieten große Chancen für eine bessere und stärker am Menschen orientierte Gesundheitsversorgung. Damit diese Chancen genutzt werden können, braucht es aus Sicht von Prof. Dr. Dirk Heckmann klare Regeln, sichere digitale Strukturen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG) könne wichtige Voraussetzungen schaffen – entscheidend sei aber, dass neue Möglichkeiten auch tatsächlich in der Versorgung ankommen.
Gesundheitsdaten und Künstliche Intelligenz (KI) bieten große Chancen für eine bessere und stärker am Menschen orientierte Gesundheitsversorgung. Damit diese Chancen genutzt werden können, braucht es aus Sicht von Prof. Dr. Dirk Heckmann klare Regeln, sichere digitale Strukturen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten. Bei der KI sieht Heckmann bereits konkrete Einsatzmöglichkeiten, warnt zugleich aber vor ungeregelter Nutzung und fehlender Qualitätskontrolle. Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG) könne wichtige Voraussetzungen schaffen – entscheidend sei aber, dass neue Möglichkeiten auch tatsächlich in der Versorgung ankommen.
Professor Heckmann, Sie haben im Wissenschaftlichen Beirat bereits vor Jahren Empfehlungen zur Nutzung von Gesundheitsdaten ausgesprochen. Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund jetzt den Ansatz des geplanten GeDIG?
Ich begrüße die Grundrichtung. Wir haben im Beirat früh dafür geworben, Gesundheitsdaten verantwortungsvoll für eine bessere Versorgung zu nutzen. In unserem Positionspapier von 2024 zu § 25b SGB V haben wir beispielsweise empfohlen, die Möglichkeiten der Datenanalyse für die Prävention aktiv aufzugreifen. Wenn sich Hinweise auf Erkrankungen oder gefährliche Arzneimittelwirkungen früher erkennen lassen, können daraus erhebliche Vorteile für die Versicherten entstehen. Verständliche Information, wirksame Widerspruchsmöglichkeiten und ein konstruktiver Dialog mit der Aufsicht gehören für uns dazu.
Das GeDIG führt diesen Ansatz weiter. Besonders interessant finde ich die vorgesehenen Reallabore der Krankenkassen: Sie eröffnen Möglichkeiten, neue Formen der Datennutzung unter Aufsicht zu erproben.
Mein Maßstab bleibt dabei: Datenschutz und Gesundheitsschutz müssen gemeinsam verwirklicht werden. Dafür brauchen wir sichere Verfahren und klare Verantwortlichkeiten. Entscheidend wird sein, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten tatsächlich im Versorgungsalltag ankommen. Eine Befugnis im Gesetz allein verbessert noch keine Behandlung.
Kann es funktionieren, erst die technische Grundlage für ein Primärversorgungssystem und dann den eigentlichen Prozess zu schaffen?
Das kann funktionieren, wenn beide Entwicklungen eng aufeinander abgestimmt werden. Digitale Infrastruktur braucht Vorlauf. Eine elektronische Überweisung oder gemeinsame Schnittstellen können sinnvoll vorbereitet werden, während die organisatorischen Einzelheiten der Primärversorgung noch entstehen. Der GeDIG-Entwurf verfolgt ausdrücklich einen solchen vorbereitenden Ansatz.
Die Kritik hat allerdings einen berechtigten Kern: Wer die Technik entwickelt, darf damit keine medizinischen oder versorgungspolitischen Entscheidungen vorwegnehmen. Vor einer verbindlichen Einführung muss geklärt sein, nach welchen Kriterien der Versorgungsbedarf eingeschätzt wird, wer Verantwortung trägt und wie Fehlzuordnungen erkannt und korrigiert werden.
Ich würde deshalb eine parallele Entwicklung empfehlen: ein tragfähiges Versorgungskonzept, eine anpassungsfähige technische Umsetzung und eine sorgfältige Erprobung mit den Beteiligten. Eine digitale Ersteinschätzung ist dann hilfreich, wenn sie Menschen zuverlässig zur passenden Versorgung führt. Auch Menschen mit geringen digitalen Kompetenzen müssen diesen Zugang nutzen können oder gleichwertige Unterstützung erhalten.
Sind Verbesserungen in kleinen Schritten richtig, oder hätten Sie sich mehr Innovatives gewünscht, etwa konkrete Regelungen zur KI-Nutzung?
Verlässliche Fortschritte bei der ePA und der Telematikinfrastruktur halte ich für ausgesprochen wichtig. Eine ambitionierte KI-Anwendung hilft wenig, wenn die benötigten Daten fehlen, Systeme nicht zusammenarbeiten oder der Zugriff im entscheidenden Moment scheitert. Funktionierende Grundlagen sind deshalb ein wesentlicher Teil der Innovation.
Zudem enthält das GeDIG bereits Ansätze für KI-gestützte Angebote, etwa die verständliche Aufbereitung medizinischer Befunde für Versicherte. Darin liegt ein konkreter Nutzen: Menschen können ihre Gesundheitsinformationen besser verstehen und informierter mit ihren Ärztinnen und Ärzten sprechen.
Ich wünsche mir vor allem einen klareren Weg von der Erprobung in die reguläre Versorgung. Dazu gehören nachgewiesene Qualität, praktikable Vergütungsmodelle, geklärte Haftungsfragen und qualifizierte Anwender. Die KI-Verordnung, das Datenschutzrecht und das Medizinprodukterecht geben wesentliche Leitplanken vor. Diese müssen im Gesundheitswesen sinnvoll zusammenwirken. Genau diese Verbindung von Regulierung, Infrastruktur und Umsetzung behandeln wir auch im neuen KI-Kompass.
Ist KI im Gesundheitswesen inzwischen richtig angekommen?
In einzelnen Bereichen eindeutig, insgesamt sehr unterschiedlich. KI unterstützt beispielsweise die Auswertung medizinischer Bilder, die Verarbeitung von Dokumenten und die Forschung. Unser erster KI-Kompass unterscheidet deshalb drei Situationen: institutionell eingeführte Anwendungen, geregelte Erprobungen und die informelle Nutzung frei verfügbarer Werkzeuge.
Gerade diese „Schatten-KI“ beschäftigt uns. Wenn Beschäftigte auf eigene Faust KI einsetzen, zeigt das häufig einen konkreten Bedarf: Sie wollen die Dokumentation vereinfachen, Informationen schneller erschließen oder Zeit gewinnen. Zugleich entstehen Risiken, wenn sensible Patientendaten in ungeprüfte Systeme gelangen oder überzeugend formulierte Antworten ungeprüft übernommen werden.
Darauf müssen Einrichtungen mit sicheren Angeboten, verständlichen Regeln und Weiterbildung reagieren. Verbote allein lösen das Problem kaum.
Für mich ist KI dann richtig angekommen, wenn ihr Einsatz fachlich begründet ist, ihre Qualität überprüft wird und die Beteiligten ihre Grenzen kennen. Die bloße Verfügbarkeit eines Werkzeugs reicht dafür noch nicht aus.
Im Herbst soll der aktuelle KI-Kompass veröffentlicht werden. Welche inhaltlichen Schwerpunkte können Sie schon nennen?
Wir aktualisieren die vorhandenen Beiträge und ergänzen fünf neue Schwerpunktkapitel. „AI Health“ beleuchtet den Markt für KI im Gesundheitswesen. „AI Policy“ ordnet die politischen Strategien und Rahmenbedingungen ein. Ein weiteres Kapitel behandelt die Erkennung von Anomalien und möglichen Betrugsfällen. Hinzu kommen die Transparenzpflichten beim Einsatz von KI sowie die Verbindung von KI-Kompetenz und Gesundheitskompetenz.
Gerade der letzte Punkt ist mir wichtig. Fachkräfte müssen KI-Ergebnisse sachkundig beurteilen können. Versicherte brauchen Orientierung, um Gesundheitsinformationen einzuordnen und ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Eine verständlich formulierte Antwort ist schließlich noch kein Beleg für medizinische Richtigkeit.
Der Kompass verbindet weiterhin die Perspektiven aus Medizin, Informatik, Recht, Ethik und Gesundheitsökonomie. Dabei bleibt er ein Wegweiser mit konkreten Beispielen und Empfehlungen. Der ausführlichen Darstellung stellen wir wieder eine leicht zugängliche Fassung voran, damit auch Leserinnen und Leser ohne besondere Vorkenntnisse einen guten Einstieg finden.
Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen und wie kommen Interessierte an die aktuelle Ausgabe?
Die Veröffentlichung ist für November vorgesehen. Einen besonderen Anlass bietet unser zehnjähriges Beiratsjubiläum. Dafür veranstaltet die AOK Nordost am 2. November in Berlin den Abend „Navigationssystem Zukunft – Digitale Transformation und KI auf dem Prüfstand“. Dort möchten wir über die neuen Erkenntnisse und Empfehlungen mit den Teilnehmenden diskutieren. Beginn ist um 18 Uhr; eine Online-Teilnahme ist nach einmaliger Anmeldung möglich.
Der KI-Kompass 2.0 wird, wie auch schon die erste Ausgabe, kostenfrei online zugänglich sein. Die Informationen zur Veranstaltung und den Zugang zum KI-Kompass finden Interessierte im Presse- und Politikportal der AOK Nordost. Uns ist wichtig, dass dieses Wissen möglichst viele erreicht: Verantwortliche in Gesundheitseinrichtungen ebenso wie Beschäftigte, Versicherte und die interessierte Öffentlichkeit.
Wie wird es aus Ihrer persönlichen Sicht in den kommenden zehn Jahren mit KI im Gesundheitswesen weitergehen?
Ich erwarte, dass KI in vielen Bereichen zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Versorgung wird. Mein Zielbild ist eine Medizin, die Gesundheitsrisiken früher erkennt, Behandlungen genauer auf den einzelnen Menschen abstimmt und Fachkräfte spürbar von administrativen Aufgaben entlastet. Krankenkassen können dabei stärker zu Gesundheitspartnern werden, die ihre Versicherten bei Prävention und Versorgung unterstützen.
Diese Entwicklung braucht eine kluge Zusammenarbeit von Mensch und KI. Medizinisches Wissen, Erfahrung und persönliche Zuwendung bleiben entscheidend. Die durch Automatisierung gewonnene Zeit sollte deshalb tatsächlich für persönliche Gespräche, Beratung und Betreuung verfügbar werden. Ein solches menschenzentriertes Gesundheitswesen haben wir bereits im ersten KI-Kompass als Ziel beschrieben.
Auch die rechtlichen Fragen werden sich weiterentwickeln. Wenn eine KI-Anwendung nachweislich zuverlässig ist und zum anerkannten medizinischen Standard gehört, kann künftig auch ihr unterlassener Einsatz begründungsbedürftig werden. Das hängt vom konkreten Anwendungsfall ab.
Ob diese Zukunft gelingt, entscheidet sich an Qualität, Zugang und Vertrauen. Der Fortschritt muss auch Menschen erreichen, die wenig technikerfahren sind. Und jede Anwendung muss sich daran messen lassen, ob sie die Gesundheit und die Selbstbestimmung der Menschen tatsächlich stärkt.