Neuer Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf ab 1. Juli 2026
Gemeinsame Mitteilung des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV) und der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen (GKV)
Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen haben erstmals einen gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf (SSB) abgeschlossen. Der Vertrag tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Damit wird die bisherige, über viele Jahre gewachsene Struktur aus Vereinbarungen und ergänzenden Regelungen aus bundesweiten Verträgen vollständig abgelöst und eine einheitliche und bürokratiearme Grundlage für die Versorgung der niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte mit Sprechstundenbedarf durch die Apotheken geschaffen. Der Sprechstundenbedarf umfasst Mittel, die während einer Behandlung an mehr als einer Patientin/einem Patienten oder im Rahmen eines Notfalls in der Praxis angewendet werden. Beispiele dafür sind Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… , Impfstoffe oder auch Verbandmittel.
Im Sommer 2025 hatte der LAV die bis dahin bestehenden Regelungen zum 31. Dezember 2025 gekündigt.
Infolge der Kündigung führten beide Seiten umfangreiche und konstruktive Verhandlungen, die nun in den innovativen Vertrag mündeten. Um eine stabile Versorgung sicherzustellen, wurde die Friedenspflicht zunächst bis zum 31. März 2026 und schließlich bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Durch das Inkrafttreten des neuen Vertrages zum 1. Juli 2026 ist somit ein vertragsloser Zustand ausgeschlossen.
Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es dem LAV und der GKV mit dem neuen Arzneiliefervertrag gelungen, eine moderne und gleichzeitig versorgungssichere Grundlage für den Sprechstundenbedarf in Niedersachsen zu etablieren. Ein Schwerpunkt der neuen Vereinbarung liegt auf der Vergütungserhöhung für die Lieferung von Impfstoffen durch die Apotheken an die niedersächsischen Vertragsärztinnen und -ärzte. Die Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… dieser Leistung der Apotheken steigt im Rahmen von zwei zeitlichen Stufenanpassungen auf 0,80 Euro pro Impfdosis. Nach Erreichen definierter Vertragsziele der Apotheken erfolgt die Vergütungserhöhung in einer dritten Stufe auf 1,00 Euro pro Impfdosis.
Erstmals werden außerdem die gängigen Vorrangsregelungen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln aus der geübten Apothekenpraxis im Umgang mit Einzelverordnungen ebenfalls bei der Versorgung mit Sprechstundenbedarf in Niedersachsen angewandt. Diese strukturelle Neuregelung unterstützt eine effiziente, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung im Bereich des Sprechstundenbedarfs.
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Pressesprecher, Referatsleiter Politik und Kommunikation
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