Krankenhausversorgung in Niedersachsen

Akutstationäre Behandlungen erfolgen in Krankenhäusern, die gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Kliniken können ihre Patientinnen und Patienten vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant und im Rahmen der Tagesbehandlung versorgen.

Ärztinnen und Ärzte führen eine Operation durch.

Patientinnen und Patienten haben insbesondere Anspruch auf vollstationäre Behandlung, wenn das Behandlungsziel durch eine teil-, vor- oder nachstationäre sowie durch ambulante Behandlung nicht erreicht werden kann. Die Kosten für Krankenhausbehandlung bilden innerhalb der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den größten Block; ihr Anteil liegt seit Jahren bei knapp einem Drittel. So entfielen bundesweit von 312,3 Milliarden Euro, die die GKV 2024 für Leistungen ausgab, 102,2 Milliarden Euro auf die Krankenhäuser.  

Zahlen – Daten – Fakten für Niedersachsen

  • Im Jahr 2024 gab es in Niedersachsen 163 Krankenhäuser mit 39.557 Betten zur stationären Versorgung. 
  • Der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt, die sogenannte Verweildauer der Patienten, betrug 2024 6,5 Tage.
  • 2024 waren im niedersächsischen Krankenhaussektor 77.000 Vollzeitkräfte beschäftigt (1.000 bzw. 1,3% weniger als im Vorjahr). Darunter waren 13.000 ärztliche Vollzeitkräfte (100 bzw. 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr) und 34.000 Vollzeitkräfte in der Pflege (200 weniger als im Jahr 2023).
  • Die Zahl der stationären Behandlungsfälle lag in Niedersachsen im Jahr 2024 bei 1,5 Millionen Fällen, im Jahr 2019 waren es 1,7 Millionen Fälle.
  • 56 Krankenhäuser waren 2024 in privater Trägerschaft, 58 in freigemeinnütziger, 49 in öffentlicher Trägerschaft. 

Krankenhausplanung auf Länderebene

Die Planung der akutstationären Versorgung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In ihren Krankenhausgesetzen regeln die Länder die Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung, die Zulassungsbedingungen für Kliniken sowie die stationären Leistungsangebote und Kapazitäten. Anhand von Kriterien wie z.B. Einwohnerzahl, Erreichbarkeit und Auslastung der Kliniken entscheiden die Bundesländer darüber, welche Kliniken für die Versorgung benötigt werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, mit diesen Plankrankenhäusern Vergütungsverträge abzuschließen.

Publikationen zum Thema

Seit 1993 gibt das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) jährlich den Krankenhaus-Report zu den Entwicklungen in der stationären Versorgung heraus. In der Publikation diskutieren und kommentieren Experten aus Forschung und Praxis jeweils ein Schwerpunktthema. Außerdem enthält der Report eine Analyse der Jahreszahlen des Statistischen Bundesamtes zum Krankenhausbereich sowie jeweils eine Liste mit wichtigen Kennzahlen zu den Kliniken in Deutschland. 

Reform der Krankenhausstruktur

Die Reform der Krankenhausstrukturen verbunden mit einer Weiterentwicklung des stationären Vergütungssystems war wohl das bedeutendste gesundheitspolitische Vorhaben der letzten Legislaturperiode. Das im Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit und -qualität durch eine stärkere Spezialisierung der Kliniken zu verbessern. Die Zuweisung von Behandlungsaufträgen nach bundesweit einheitlich definierten Leistungsgruppen nur an solche Häuser, die die jeweiligen Qualitätskriterien mit Blick auf die personelle und technische Ausstattung vorhalten, sichert eine hohe Qualität in der Patientenversorgung. Gleichzeitig soll die Finanzierung der Kliniken durch die neuen Vorhaltepauschalen planbarer werden.

Doch bevor die Reform richtig umgesetzt werden kann, wird sie entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) schon wieder überarbeitet. Wir beurteilen dies durchaus ambivalent. Zum einen ist es ordnungspolitisch richtig und mit Blick auf die sehr angespannte Haushaltslage der GKV auch dringend geboten, dass der Bund den GKV-Anteil an der Finanzierung des Transformationsfonds übernimmt. Zum anderen befürchten wir aber, dass durch die vielen geplanten Ausnahmeregeln bei der Zuweisung von Leistungsgruppen das ursprüngliche Qualitätsversprechen der Krankenhausreform aufgeweicht wird. Vom Ausgang des parlamentarischen Verfahrens zum KHAG wird abhängen, ob die Reform tatsächlich zu einem maßgeblichen Strukturwandel der Krankenhauslandschaft führen wird.

Schon vor Beginn der Beratungen auf der Bundesebene hat Niedersachsen im Jahr 2022 einen großen Schritt unternommen, um das stationäre Versorgungsangebot im Land neu zu strukturieren. Zum Ende der letzten Legislaturperiode hat der Landtag das am 01.01.2023 in Kraft getretene neue Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) beschlossen. Es basiert auf den Empfehlungen der Enquetekommission, in der Gesundheitspolitiker aus dem Landtag sowie Exptertinnen und Experten aus der Selbstverwaltung (u.a. auch Vertreterinnen und Vertreter der AOK Niedersachsen) und der Wissenschaft gemeinsam Vorschläge für eine Weiterentwicklung der stationären Versorgung in Niedersachsen entwickelt haben.

Der Landesgesetzgeber hat sich im NKHG beispielsweise dafür entschieden, die Krankenhausplanung statt wie bisher in vier künftig in acht Versorgungsregionen durchzuführen. Diese kleinräumigere Planung ermöglicht eine passgenaue wohnortnahe Versorgung im Flächenland.

Neu ist auch, dass Regionale Gesundheitszentren (RGZ) als neue Angebotsform geschaffen wurden. Dies sind zentrale regionale Einrichtungen zur sektorenübergreifenden wohnortnahen medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten, in der verschiedene Leistungserbringende ihrer Tätigkeit interdisziplinär und interprofessionell nachgehen können. Mindestvoraussetzung für ein Regionales Gesundheitszentrum sind eine tägliche Erreichbarkeit von 24 Stunden, Angebote zur ambulanten fachärztlichen Versorgung sowie die Verfügbarkeit einer kleinen bettenführenden Pflegeeinheit. Je nach Konzept können Hausarztpraxen ebenso wie fachärztliche Praxen in ein RGZ integriert werden.

Die Idee der RGZ entspricht im Kern jener der „sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ (Verbindung von wohnortnahen, stationären Leistungen der Grundversorgung mit ambulanten fach- und hausärztlichen Leistungen) im Bundesrecht. Das erste RGZ wurde im April 2023 im Landkreis Osnabrück eingerichtet, weitere RGZen folgten. 

Die Krankenhausreform auf Bundesebene hat zur Folge, dass auch das NKHG noch einmal geändert und an das neue Planungsrecht angepasst werden muss. Ein erster Schritt wurde bereits vollzogen, um die Beantragung der Leistungsgruppen technisch umzusetzen. Weitere Änderungen werden - auch abhängig vom Ausgang der parlamentarischen Beratungen zum KHAG - folgen.

Neben der Krankenhausplanung im engeren Sinne gehört auch die Investitionskostenförderung zu den Kernaufgaben der Länder. Wir begrüßen es, dass die Landesregierung ein gegenüber den Vorjahren deutlich höher dotiertes Investitionsprogramm für die niedersächsischen Krankenhäuser auf den Weg gebracht hat. So wollen Land und Kommunen in den nächsten zehn Jahren drei Milliarden Euro in den Neubau bzw. die Modernisierung der Kliniken investieren. 

Das Projekt STATAMED – neue regionale Krankenhausversorgung für Niedersachsen

Unabhängig vom Krankenhauswandel hin zu größeren und leistungsstärkeren Kliniken mit höherer Behandlungsqualität sieht die AOK den Bedarf für eine wohnortnahe Versorgung als Bindeglied zwischen ambulanten Praxen und spezialisierten Kliniken. Dazu ist im Juli 2023 das Projekt „STATAMED: kurzstationäre, allgemeinmedizinische Versorgung“ gestartet. Gemeinsam mit sechs Klinikstandorten setzen es die AOK Niedersachsen und die AOK Rheinland/Hamburg um. Das Projekt wird vom Innovationsfonds mit knapp 11 Millionen Euro über eine Zeit von vier Jahren gefördert. Im April 2024 hat in Niedersachsen die Versorgung an den Standorten Bad Gandersheim, Sulingen und Norden begonnen. 

„Das Innovationsfondsprojekt ermöglicht, mit einem starken Netzwerk neue Strukturen zu entwickeln, um gerade ältere Patienten auch zukünftig wohnortnah und bedarfsgerecht versorgen zu können. “

Person: Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen

Dr. Jürgen Peter

Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen

Hintergrund: Außerhalb der klassischen, aufwändigen Krankenhausbehandlung gibt es in Deutschland keine ärztliche und pflegerische „Rund-um-die-Uhr-Versorgung“ für wenige Tage. Aber gerade bei älteren Patienten mit z.B. akuten Infekten oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Herzschwäche besteht zunehmend Bedarf, für kurze Zeit wohnortnah und mit enger Anbindung an ihr häusliches Umfeld und den Hausarzt stationär behandelt werden zu können.

Darum soll es mit dem „STATAMED“-Projekt ein Versorgungsnetz aus Arztpraxen, Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Klinikärzten und Pflegefachkräften geben. Der Patient wird dabei durchgängig von einem Gesundheitslotsen unterstützt und die Pflegefachkraft aus der Klinik kommt nach der Entlassung auch als „Flying Nurse“ nach Hause.

Diese Klinik-Standorte in Niedersachsen wurden bewusst für das Projekt gewählt, da dort Veränderungen bereits beschlossen sind:

Bad Gandersheim: Im Rahmen eines Betreiberwechsels in Bad Gandersheim zum 01.10.2023 haben der Landkreis Northeim, die Stadt Bad Gandersheim und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) gemeinsam das Regionale Gesundheitszentrum (RGZ) „BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim“ gegründet. Darauf setzt das Projekt STATAMED auf und die neuen Versorgungsangebote und -prozesse werden evaluiert. Zum 15.01.2024 hat der Standort Bad Gandersheim mit der Patientenversorgung begonnen

Sulingen: Der Standort des Krankenhauses Sulingen wird mit dem geplanten Neubau in Twistringen-Borwede (Landkreis Diepholz), in dem die drei Klinken Bassum, Diepholz und Sulingen zusammengeführt werden, ebenfalls eine Veränderung erfahren. Hier wird STATAMED zunächst in einer eigenständigen Station parallel zum Klinikbetrieb umgesetzt.

Norden: Durch den geplanten Bau des Zentralklinikums in Georgsheil (Landkreis Aurich) ist die Zusammenführung der Krankenhausstandorte Aurich, Norden und Emden in Planung. Durch das STATAMED-Projekt wird am Standort in Norden das Angebot für niedrigschwellige stationäre Versorgung ergänzt. Seit Dezember 2023 hat der Standort Norden nun auch den offiziellen Status als Regionales Gesundheitszentrum (RGZ). 

Die Versorgung innerhalb des Projekts startete im April 2024. Im Vorfeld wurden die zentralen Akteure wie die leitenden STATAMED-Ärztinnen und -Ärzte, Patientenlotsen sowie die „Flying Nurses“ auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet und die infrastrukturellen Voraussetzungen für die kurzstationäre Versorgung geschaffen. Sukzessive werden die regionalen Versorgungsnetzwerke über die Sektorengrenzen hinweg weiter aufgebaut und ausgeweitet, damit möglichst viele Patientinnen und Patienten in STATAMED versorgt werden können. 

Zum Projektkonsortium gehören neben den AOKs Niedersachsen und Rheinland/Hamburg sechs Krankenhaus-Standorte (drei in Niedersachsen und drei in Nordrhein-Westfalen bzw. Hamburg). Für die wissenschaftliche Prozessbegleitung konnte das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) gewonnen werden. Die externe Evaluation erfolgt durch die Medizinische Hochschule Hannover (MHH – Institut für Allgemeinmedizin und Palliativmedizin) und das Hamburg Center für Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg. Im Rahmen der Evaluation wird auch die Akzeptanz bei Patienten, Ärzten, Pflegepersonal und Bevölkerung erhoben. Wirtschaftliche und regulatorische Fragestellungen rund um die Finanzierung und Vergütung von STATAMED im Betrieb begleitet das Institute for Health Care Business (hcb GmbH).

Der Innovationsfonds dient als zentrales gesundheitspolitisches Instrument zur Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschung in Deutschland. Pro Jahr stehen dafür 200 Millionen Euro zur Verfügung, lediglich 2026 ist dieser Betrag auf 100 Millionen Euro reduziert.

2 passende Downloads

  • Pressemitteilung_BürgerGesundheitsPark_Bad_Gandersheim

    Format: PDF | 139 KB

  • Pressemitteilung_Gesundheitszentrum_Ankum

    Format: PDF | 141 KB

Person: Stefanie Ohlendorf, Pressesprecherin AOK Niedersachsen
Pressesprecherin

Stefanie Ohlendorf

AOK Niedersachsen