Lexikon

Wahlleistungen

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… können bei Krankenhausaufenthalten Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Solche Wahlleistungen umfassen ärztliche und nichtärztliche Leistungen wie zum Beispiel privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… nach Wahl, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Sanitärzelle, Auswahlmenü oder besondere Einrichtungen im Zimmer. Allerdings muss der Patient diese Wahlleistungen privat bezahlen. Grundlage hierfür ist im Regelfall ein sogenannter Arztzusatzvertrag zwischen Patient und abrechnungsberechtigtem Arzt.

Die Abrechnung der ärztlichen Wahlleistung wird gesondert in Rechnung gestellt und erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie zum Beispiel die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Wahlleistungen sind vor der Erbringung schriftlich zu vereinbaren; dabei muss der Patient vorher über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt im Einzelnen informiert werden. Die Entgelte müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen.

Der Arztzusatzvertrag tritt ergänzend zum sogenannten "totalen Krankenhausvertrag" hinzu, mit dem sich wiederum der Krankenhausträger verpflichtet, alle für die stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen einschließlich der ärztlichen Versorgung zu erbringen. Der Patient kauft sich durch den Arztzusatzvertrag die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation des abrechnungsberechtigten Arztes hinzu. Der Arzt seinerseits erhält das Recht, das Honorar hierfür direkt vom Patienten einzufordern. Entscheidet sich ein Patient für Wahlleistungen, sind also im Regelfall drei Vereinbarungen zu unterscheiden: der totale Krankenhausvertrag, der Arztzusatzvertrag und die Wahlleistungsvereinbarung.