Vorhaltevergütung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber Ende 2024 die gesetzlichen Grundlagen für die Ablöse der alleinigen Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der stationären Versorgung über Fallpauschalen (DRG) gelegt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Kliniken für das Vorhalten von medizinischen Leistungen und die dafür nötigen Strukturen die sogenannte Vorhaltevergütung erhalten. Diese soll dann – unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung – rund 60 Prozent der Gesamtvergütung Jede Krankenkasse zahlt an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die vertrags(zahn)ärztliche… ausmachen (inkl. Pflegepersonalkosten), nur die übrigbleibenden etwa 40 Prozent der Gesamtvergütung Jede Krankenkasse zahlt an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die vertrags(zahn)ärztliche… werden weiterhin über Fallpauschalen erzielt. Die Krankenhausvergütung Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… wird damit auf eine Kombination aus Fallpauschalen, krankenhausindividueller Pflegepersonalkostenvergütung und einer leistungsgruppenbezogenen Vorhaltevergütung umgestellt.
Grundlage für die Höhe der krankenhausindividuellen Vorhaltebdugets ist die Zuweisung von Leistungsgruppen. Die Leistungsgruppen definieren das individuelle Behandlungsspektrum eines Krankenhauses. Welche Leistungsgruppen jedem einzelnen Krankenhausstandort zugewiesen werden, entscheiden die für die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… zuständigen Landesbehörden. Die Berechnung der Vorhaltevolumina je Leistungsgruppe eines Krankenhauses erfolgt beim Eintreten bestimmter Ereignisse neu, etwa wenn ein Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… mehr als 20 Prozent von der für die Berechnung seines Vorhaltebudgets zu Grunde gelegten Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. abweicht oder wenn ein Krankenhaus der Leistungsgruppe aus der Versorgung ausscheidet.
Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen und damit auch für den Erhalt der Vorhaltevergütung ist das Einhalten von festgelegten Qualitätskriterien, die die Medizinischen Dienste vorab überprüfen. Zudem müssen die Krankenhäuser für den Erhalt der Vorhaltefinanzierung die für die jeweiligen Leistungsgruppen festgelegten Mindestvorhaltezahlen erfüllen. Für sogenannte Sicherstellungshäuser – das sind Kliniken, mit denen die Grundversorgung in ländlichen Gebieten gewährleistet werden soll – gibt es abweichende Regelungen zur Qualitätskontrolle. Außerdem gelten Ausnahmeregelungen für Fachkrankenhäuser.
Im Zeitraum der Umstellung auf die neue Finanzierungssystematik wird das Jahr 2026 budgetneutral ausgestaltet. Im Anschluss sind die Jahre 2027 und 2028 als Konvergenzphase vorgesehen, in denen jeweils ein Konvergenzbetrag berechnet wird. So sollen den Kliniken die Umstellung auf die neue Finanzierungssystematik erleichtert und Systemstabilität gesichert werden.
§ 6b KhEntgG
Krankenhausplanung; Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen…