Verwaltungskosten
Die allgemeinen Verwaltungskosten des deutschen Gesundheitswesens betrugen 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 4,3 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben Das Statistische Bundesamt erstellt im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine… . In der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchten die Verwaltungskosten 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 4,5 Prozent der Einnahmen, in der Privaten Krankenversicherung 8,6 Prozent. Dieser große Unterschied zwischen GKV und PKV ergibt sich vor allem aus den Abschlusskosten (Provisionen usw.) der PKV. Die Verwaltungskosten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung werden über einen prozentualen Anteil an den Honorarabrechnungen finanziert, der von der Vertreterversammlung festgelegt wird. Er liegt je nach KV beziehungsweise KZV zwischen 2,4 und 3,4 Prozent des Vergütungsvolumens.