Lexikon

Vertrags(zahn)arzt

Jeder Arzt/Zahnarzt, der eine Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erhalten hat, kann an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmen und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Die Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt… ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Jeder Vertrags(zahn)arzt ist Pflichtmitglied in einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV), von denen es in Deutschland insgesamt 17 gibt. Der Vertrags(zahn)arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… kann seine Tätigkeit allein, in Praxisgemeinschaft Diese Kooperationsform von (Zahn-) Ärzten zeichnet sich durch die Nutzung gemeinsamer Praxisräume… , in Gemeinschaftspraxis Synonym für eine örtliche Berufsausübungsgemeinschaft als Kooperationsform von (Zahn-) Ärzten: ein… , in Teilgemeinschaftspraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum ausüben. Die Zulassung erfolgt über gemeinsame Zulassungsausschüsse der KVen/KZVen und der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… .

Den Vertrags(zahn)ärzten obliegt die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung. Per Gesetz (Paragraf 72 SGB V) muss die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden und den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse gewährleisten. Im Gegenzug müssen ihre Leistungen angemessen vergütet werden.

Der Vertrags(zahn)arzt rechnet seine Leistungen mit der KV/KZV ab, bei der er Pflichtmitglied ist. Die KVen/KZVen haben im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung den Sicherstellungsauftrag, das heißt, sie müssen die Gewähr dafür übernehmen, dass die Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entspricht.

Die vertragsärztliche Behandlung umfasst alle Tätigkeiten eines Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung Im Rahmen der Prävention dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium… und Behandlung von Krankheiten ausreichend und zweckmäßig sind. Hierzu gehören auch die Hilfeleistungen anderer Personen, die vom Arzt angeordnet und von ihm verantwortet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erlässt Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… , die von den Ärzten beachtet werden. Nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" darf Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… nur verordnet werden, wenn eine ambulante Versorgung der Versicherten nicht ausreicht, um den zur Erzielung des Heil- oder Linderungserfolg zu erzielen.

Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die haus- und fachärztliche Versorgung Die ambulante vertragsärztliche Versorgung ist unterteilt in eine hausärztliche und eine… . Sie wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz 2004 um die hausarztzentrierte Versorgung Die hausarztzentrierte Versorgung wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2004 zunächst als… und die besondere ambulante Versorgung erweitert. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz 2012 wird zusätzlich eine sektorenübergreifende ambulante spezialfachärztliche Versorgung Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ersetzt die im… eingeführt. Die ambulante Versorgung wird durch einen ärztlichen Notdienst Der ärztliche Notdienst wird durch einen Bereitschaftsdienst gewährleistet, um die ambulante… ergänzt. Für die Versicherten besteht das Recht auf freie Arztwahl Jeder Patient hat das Recht, den (Zahn-)Arzt seines Vertrauens frei zu wählen. Dieses Recht kann aus… . In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Formen der ärztlichen Zusammenarbeit entwickelt, zum Beispiel Arztnetze.

§§ 73, 75 SGB V