Lexikon

Unfallversicherung, gesetzliche

Primäre Aufgabe der Unfallversicherung ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zur Unfallverhütung erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften und überwachen deren Einhaltung. Sie stehen den Unternehmen auch beratend zur Seite.

Nach Arbeitsunfällen oder beim Auftreten von Berufskrankheiten erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten, zum Beispiel durch Heilbehandlung oder Leistungen zur Teilhabe Der Begriff der „Leistungen zur Teilhabe“ ist mit der Einführung des Sozialgesetzbuchs IX… am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der… . Außerdem sichern sie die Verletzten und im Todesfall deren Hinterbliebene finanziell ab, insbesondere durch Renten an Versicherte und Renten an Hinterbliebene. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten hat die Leistungspflicht der Unfallversicherungsträger Vorrang vor Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… , Pflegekassen und anderen Sozialleistungsträgern.

Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand – Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände und Feuerwehrunfallkassen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Pflichtversichert sind zum Beispiel alle Arbeitnehmer - auch bei geringfügiger Beschäftigung -, Schüler während des Schulbesuchs, Studierende bei der Hochschulausbildung, Kinder beim Besuch von Kindertagesstätten, Lebensretter bei Hilfeleistungen, bestimmte ehrenamtlich Tätige und einige selbstständige Berufsgruppen. Andere freiberuflich oder als Unternehmer tätige Personen sowie gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen können der Unfallversicherung freiwillig beitreten.

Seit dem Beitragsentlastungsgesetz von 1997 arbeiten die Krankenkassen mit den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist ein fortlaufender Prozess mit dem Ziel, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über… zusammen.

Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt durch Beiträge, die allein von den Unternehmern getragen werden. Die Beiträge richten sich bei den Berufsgenossenschaften nach den Entgelten der Versicherten eines Unternehmens und dem Grad der Unfallgefahr. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben überwiegend andere Kriterien, zum Beispiel die Anzahl der Versicherten oder die Einwohnerzahl der Kommunen.

Mit dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) vom 30. Oktober 2008 wurden strukturelle Veränderungen in der Unfallversicherung vorgesehen. So wurde bis zum 1. Januar 2011 die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun reduziert. Auch im Bereich der öffentlichen Hand wurden in den meisten Bundesländern Fusionen durchgeführt. Dort soll nach dem UVMG die Anzahl der Unfallversicherungsträger auf möglichst eine Unfallkasse pro Bundesland und eine auf Bundesebene reduziert werden.
 

SGB VII
www.dguv.de