Lexikon

Studenten-Krankenversicherung

Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 14. Fachsemester, längstens jedoch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr pflichtversichert. Diese Begrenzung wurde mit dem Gesundheitsreform-Gesetz von 1989 eingeführt, um einen Missbrauch der kostengünstigen studentischen Krankenversicherung zu verhindern. Ausnahmen hiervon gelten insbesondere bei besonderen familiären oder persönlichen Gründen (zum Beispiel Zweiter Bildungsweg, Behinderung Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen,… , längere Erkrankung).

Die studentische Krankenversicherung wird nur durchgeführt, wenn keine andere Pflicht- oder Familienversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Versicherungsschutz von Familienangehörigen… besteht. In der Regel sind Studenten, sofern sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert. Der für alle Kassenarten Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist in folgende Kassenarten gegliedert: Allgemeine… einheitliche Beitrag orientiert sich an den BAFöG-Bedarfssätzen und dem allgemeinen Beitragssatz in der Krankenversicherung.
 

§§ 5236, 245 SGB V