Lexikon

Selbsthilfegruppen

Viele Kranke und ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheiten oder Behinderungen, psychischen oder sozialen Problemen zu erhalten.

Im Zuge der Diskussion um eine stärkere Bürgerorientierung des Gesundheitswesens durch Beteiligung von Patienten kommen Selbsthilfegruppen und ihren Organisationen zunehmend auch gesundheitspolitische Funktionen zu. Mit der GKV-Gesundheitsreform 2000 führte der Gesetzgeber ein, dass die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… für Maßnahmen der Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… oder Rehabilitation Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen,… bei bestimmten Krankheitsbildern Selbsthilfegruppen finanziell fördern. Der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… beschloss hierfür ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei denen eine Förderung zulässig ist. Im Jahr 2021 stellten die Krankenkassen für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen je Versicherten 1,19 Euro zur Verfügung. Damit förderte die AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… die Selbsthilfe mit rund 32,2 Millionen Euro, die GKV insgesamt stellte 87,4 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. 

Viele Selbsthilfegruppen haben sich in Selbsthilfeorganisationen zusammengeschlossen wie zum Beispiel der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe für Menschen mit Behinderung Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen,… und chronischer Erkrankung und ihre Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) oder der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Letztere ist Träger der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS).

In der Regel sind Selbsthilfekontaktstellen örtlich und regional arbeitende professionelle Beratungsstellen mit hauptamtlichem Personal. Sie stellen indikationsübergreifend Dienstleistungsangebote bereit. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) von 2007 wurde die Förderung der Selbsthilfe weiter gestärkt, insbesondere durch die Umstellung der bisherigen Soll-Regelung auf eine Förderverpflichtung. Mindestens 50 Prozent der Fördermittel eines Jahres müssen für eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung aufgebracht werden. Sofern eine Krankenkasse den Förderhöchstbetrag in einem Jahr nicht erreicht, muss sie die nicht verwendeten Mittel im Folgejahr zusätzlich der Gemeinschaftsförderung zur Verfügung stellen. Die Pflegeversicherungen haben zur Förderung von Selbsthilfegruppen und ehramtlicher Tätigkeit je Versicherten 0,15 Euro bereitzustellen.

§ 20 c SGB V, §§ 45 c, 45 d SGB XI
www.nakos.de
www.dag-shg.de
www.bag-selbsthilfe.de