Lexikon

Rehabilitation

Die Weltgesundheitsorganisation Die WHO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die als Koordinationsbehörde der… versteht unter Rehabilitation alle Maßnahmen, die darauf abzielen, den Einfluss behindernder und benachteiligender Umstände zu verringern und die behinderten bzw. benachteiligten Menschen zu befähigen, soziale Integration zu erreichen.

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation, zum Beispiel Anschlussheilbehandlungen nach einer schweren Erkrankung, bieten vier Sozialversicherungsträger.

  • Die Rentenversicherungsträger gewähren Leistungen zur Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit.
  • Die Berufsgenossenschaften übernehmen Leistungen im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall.
  • Die Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe…  fördert Maßnahmen zur Rehabilitation und aktivierenden Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… . Pflegende Angehörige haben zudem die Möglichkeit, selbst Vorsorge Für die medizinische Vorsorge und die Rehabilitation gilt der Grundsatz ambulant vor stationär – das… - oder Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die Reha-Einrichtung gewährleistet dabei gleichzeitig die Betreuung der zu pflegenden Angehörigen.
  • Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf…  sind In allen anderen Fällen zuständig und auch für die Koordination der Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation mit den anderen Sozialversicherungsträgern verantwortlich.

Charakteristisch für Rehabilitationsmaßnahmen sind folgende Grundsätze: Individualität, Komplexität, Interdisziplinarität und Zielgerichtetheit (bezogen auf die Folgen der Krankheit wird in der Medizin als Abweichung von Gesundheit oder Wohlbefinden verstanden. Allerdings stößt die… ). In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Leistungspflicht der Krankenkassen unter anderem für medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Mit der Pflegereform 2008 wurde insbesondere die Rehabilitation im Bereich der Pflege gestärkt. So wurden zum Beispiel finanzielle Anreize gesetzt, um Anstrengungen von Pflegeeinrichtungen in den Bereichen der aktivierenden Pflege und der Rehabilitation zu fördern.

§§ 11, 40-43 SGB V§§ 14-16 SGB VI, §§ 1, 27-34 SGB VII, §§ 3, 612, 19 SGB IX, §§ 5-7a, 18a SGB XI, § 87a SGB XI

Medizinische Vorsorge und Rehabilitation