Lexikon

Praxisgemeinschaft

Diese Kooperationsform von (Zahn-) Ärzten zeichnet sich durch die Nutzung gemeinsamer Praxisräume und Praxiseinrichtungen sowie ggf. die gemeinsame Beschäftigung von Hilfspersonal durch selbstständige Vertragsärzte aus. Sie dient primär der Kostensenkung. Mitglieder einer Praxisgemeinschaft führen ihre Praxis selbstständig und rechnen gegenüber der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) auch eigenständig ab.

Anders als bei der Gemeinschaftspraxis Synonym für eine örtliche Berufsausübungsgemeinschaft als Kooperationsform von (Zahn-) Ärzten: ein… bedarf es keiner Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. Die Praxisgemeinschaft muss aber der KV/KZV angezeigt werden.
 

§ 95 SGB V§ 33 Ärzte- und Zahnärzte Zulassungsverordnung