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Poliklinik

Poliklinik

Polikliniken sind integrierte medizinische Versorgungseinrichtungen oder ambulante Abteilungen beziehungsweise Institutsambulanzen Institutsambulanzen sind Einrichtungen von Krankenhäusern zur ambulanten psychiatrischen und… eines Krankenhauses beziehungsweise einer Universitätsklinik mit zumeist angestellten Ärzten.

In Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es noch etwa 30 aktive Polikliniken, historisch bedingt oft 311er-Einrichtungen genannt, da ihre Rechtsgrundlage ursprünglich im §311 SGBV festgehalten war. Mit dem GKV-GVWG hat der Gesetzgeber 2021 die Rechtsgrundlage der Polikliniken erweitert – sie können nun auch neue Arztsitze übernehmen bzw. neue Fachrichtungen integrieren. Aktuelle Rechtsgrundlage ist seitdem der Paragraf 402 SGB V.

Die Idee der Poliklinik geht zurück auf den Sozialmediziner Rudolf Virchow, der im 19. Jahrhundert in Berlin derartige Einrichtungen förderte. In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bildeten sie als Kreis- und Bezirkspolikliniken das Rückgrat der medizinischen Versorgung, unterstützt durch Ambulatorien mit Disziplinen der Grundversorgung (vor allem Hausärzte, Pädiater, Gynäkologen). Im Einigungsvertrag erhielten diese Einrichtungen eine zunächst nur bis 1995 befristet geltende Zulassung Die Berechtigung, zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen zu erbringen, setzt…  zur vertragsärztlichen Versorgung, die 1993 für die damals noch bestehenden wenigen 311er Einrichtungen in dauerhafte Zulassungen umgewandelt wurden.

Mit der Einrichtung beziehungsweise Zulassung Medizinischer Versorgungszentren wurde die Idee der Poliklinik 2004 im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes flächendeckend wiederbelebt.

Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung Bestimmte ärztlich geleitete Einrichtungen und Krankenhausärzte können zur Teilnahme an der…
402 SGB V