Lexikon

Pflegeberatung

Bei der Pflegeberatung handelt es sich um eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… -, Versorgungs- und Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Personen, die bereits einen Pflegegrad Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sind zum 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung die…  haben und Pflegeleistungen beziehen sowie Personen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und erkennbar einen Hilfe- und Beratungsbedarf haben sowie deren Angehörige haben einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung. Jeder Pflegebedürftige erhält bei der Beratung einen festen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Um eine einheitliche Durchführung der Pflegeberatung sicherzustellen, hat der GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… entsprechende Grundsätze in seinen Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… festgelegt.

Im Pflegeberatungsgespräch geht es zunächst darum, den konkreten Hilfebedarf zu erfassen und zu analysieren. In einem weiteren Schritt erstellen Pflegeberaterinnen und -berater gemeinsam mit den Pflegebedürftigen beziehungsweise deren Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan. Dazu gehören neben Angaben zum pflegerischen Hilfsbedarf sowie zum Heilmittel wirken überwiegend äußerlich zur Heilung oder Linderung einer Krankheit auf den Körper ein. Der… -, Hilfsmittel Verordnungsfähige Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Seh- und… - oder Rehabilitationsbedarf auch die erforderlichen Maßnahmen der Behandlungspflege. Zudem unterstützen die Pflegeberaterinnen und -berater bei der Umsetzung der im Versorgungsplan festgehaltenen Schritte. Verändert sich der Bedarf, wird der Versorgungsplan überprüft und bei Bedarf angepasst. Zum Beratungsangebot gehört auch, über Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zu informieren.

Die Pflegeberatung kann persönlich in der Geschäftsstelle der Pflegekasse, in einem Pflegestützpunkt oder auf Wunsch des Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit oder auch telefonisch durchgeführt werden.

§§ 7a SGB XI

Pflegebedürftigkeit Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der…
Häusliche Pflege Als "häusliche Pflege" wird die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung,…