Lexikon

Pflegebedürftigkeit

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 27. November 2015 wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit im Elften Sozialgesetzbuch Das Sozialgesetzbuch (SGB) fasst die wichtigsten Sozialgesetze zusammen und soll „zur Verwirklichung… (SGB XI) zum 1. Januar 2017 neu definiert. Zuvor waren Menschen im Sinne des SGB XI pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit wird in der Medizin als Abweichung von Gesundheit oder Wohlbefinden verstanden. Allerdings stößt die… oder Behinderung Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen,… für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung) in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Dieser Begriff wurde schon seit längerer Zeit von Fachleuten kritisch bewertet. Er sei zu eng, zu sehr auf Verrichtungen im Alltag bezogen und zu einseitig somatisch ausgerichtet. Vor allem der wachsenden Zahl von Demenzkranken werde er nicht gerecht. Diese Lücken sollen mit dem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit geschlossen werden.

Seit 1. Januar 2017 gilt für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre Aufgabe… eine neue Grundlage. Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere Personen bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die so allgemein definierte Pflegebedürftigkeit muss für mindestens sechs Monate bestehen. Maßgeblich für diese Beeinträchtigungen sind pflegefachlich begründete Kriterien in folgenden Bereichen:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung (unter anderem Körperpflege, An- und Auskleiden, Hauswirtschaft),
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zum Beispiel Arztbesuche, regelmäßige Arzneimitteleinnahme, Diät),
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Auf Basis dieser Kriterien werden die bisher geltenden drei Pflegestufen Bis 2016 galten in der Pflegeversicherung drei Pflegestufen Pflegestufe I: erhebliche… durch fünf Pflegegrade abgelöst. Der Prozess dieser Umstellung wird von einem fachlichen und wissenschaftlichen Gremium beim Bundesministerium für Gesundheit Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für die Politikbereiche Gesundheit,… begleitet.

§§ 14 –18, 18c SGB XI