Lexikon

Packungsgröße

Fertigarzneimittel dürfen nur in den Packungsgrößen N1, N2 und N3 (Kleinpackung, mittlere Packungsgröße, große Packung) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden. Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 wurde die Höhe der Zuzahlung zunächst an die Packungsgröße gebunden. Das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene GKV-Modernisierungsgesetz hob dies wieder auf.

Ursprünglich sollte die Dreiteilung der Packungsgrößen dem Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… durch vereinheitlichte therapiegerechte Packungsgrößen Arzneimittelvergleiche hinsichtlich Darreichungsform und Preis ermöglichen.

§ 12 AMG, Packungsgrößenverordnung