Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA) soll für Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… möglichst unverzerrte Wettbewerbsbedingungen schaffen und Anreize für eine unerwünschte Risikoselektion Die Einführung des weithin unbeschränkten Krankenkassenwahlrechts durch das 1993 in Kraft getretene… weitgehend beseitigen. Dazu simuliert der RSA risikoäquivalente Beiträge, die es aufgrund des Prinzips der solidarischen Finanzierung in der GKV nicht gibt. Mit Einführung des Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds wurde durch das 2007 verabschiedete GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt.… zum 1. Januar 2009 wurde der bis dahin vorwiegend soziodemografisch ausgestaltete RSA zu einem direkt morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) weiterentwickelt.
Der Morbi-RSA ist Bestandteil des Zuweisungsverfahrens der Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds. In diesen Fonds werden die Beiträge aller GKV-Mitglieder abgeführt; diese werden auf der Grundlage eines einheitlichen Beitragssatzes erhoben. Die einheitliche Grundpauschale, die die Kassen je Versicherten zugewiesen bekommen, wird durch Zu- oder Abschläge – je nach Alter, Geschlecht und Morbidität der Versicherten – ergänzt.
Bis 2020 wurden dabei laut gesetzlicher Vorschrift bis zu achtzig schwerwiegende und kostenintensive chronische Erkrankungen berücksichtigt, bei denen die durchschnittlichen Leistungsausgaben für betroffene Versicherte die GKV-weiten durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versicherten um mindestens 50 Prozent übersteigen. Mit dem Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG) werden seit dem Jahr 2021 in einem sogenannten Vollmodell alle Krankheiten in den Morbi-RSA einbezogen. Die Risikozuschläge werden auf der Grundlage eines Versichertenklassifikationsmodell ermittelt. Dies beruht auf stationären und ambulanten Behandlungsdiagnosen, die teilweise durch Informationen über Arzneimittelverordnungen ergänzt werden. Krankenkassen, deren Leistungsausgaben für bestimmte Versicherte über 100.000 Euro liegen, werden seitdem über einen Risikopool entlastet. Zudem wurde der Morbi-RSA um eine Regionalkomponente erweitert. Hierfür werden statistisch signifikante regionale Variablen in den Morbi-RSA einbezogen. Regionale kassenbezogene Über- und Unterdeckungen sollen dadurch abgebaut werden.
Daneben erhalten die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds auch Zuweisungen zur Deckung der durchschnittlichen Ausgaben für Verwaltungsaufwand und Satzungs- und Ermessensleistungen. Ziel dieser Regelungen ist es, Finanzkraftunterschiede zwischen den Kassen auszugleichen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Zuständig für die Verwaltung des Gesundheitsfonds einschließlich der Durchführung des RSA ist das Bundesamt für Soziale Sicherung Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist eine selbstständige Bundesbehörde, die dem… (BAS), das durch einen eigens eingerichteten Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs unterstützt wird.
§§ 266–270 SGB V
§§ 35–41 Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV