Lexikon

Landeskrankenhausgesellschaft

Die Landeskrankenhausgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Trägern zugelassener Krankenhäuser im Land. Für die einzelnen Krankenhäuser besteht jedoch kein Zwang, der Gesellschaft beizutreten. Die Landeskrankenhausgesellschaften sind in der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf Bundesebene zusammengeschlossen. Bundesverbände oder Landesverbände der Krankenhausträger können den Krankenhausgesellschaften angehören.

Die Landeskrankenhausgesellschaften schließen mit verbindlicher Wirkung für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes mit den Landesverbänden der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und Ersatzkassen Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf… beispielsweise Verträge

  • über die Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… ,
  • zur Wirtschaftlichkeitsprüfung a) Vertragsärztliche Versorgung Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen… sowie mit den Kassenärztlichen Vereinigungen,
  • zur Förderung des Belegarztwesens sowie
  • zum Notdienst Der ärztliche Notdienst wird durch einen Bereitschaftsdienst gewährleistet, um die ambulante… .

§§ 108 a, 112 ff. SGB V