Krankenhausvergütung
Mit Änderungen am Krankenhausfinanzierungsgesetz hat der Gesetzgeber 2004 die Krankenhausfinanzierung Seit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz von 1972 teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen… über Fallpauschalen, sogenannte Diagnosis Related Groups "Diagnosebezogene Fallgruppen" bilden die Grundlage für ein leistungsorientiertes Vergütungssystem… (DRG), eingeführt. Eine Ausnahme bilden die psychiatrische und psychosomatische Krankenhausversorgung (sowie einige besondere Versorgungseinrichtungen), bei denen die Finanzierung über individuell zu vereinbarende Klinikbudgets läuft.
Für die stationäre Versorgung gilt ansonsten, dass die Krankenhausträger und die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… gemeinsam die Leistungsmenge eines Krankenhauses für das Folgejahr vereinbaren. Dabei werden die vom Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… beantragten DRGs mit dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses verglichen. Der Versorgungsauftrag, der vom jeweiligen Bundesland festgelegt wird, bestimmt unter anderem, welche Leistungen – abgesehen von Notfällen – ein Krankenhaus erbringen darf. Aus der Menge der DRGs wird der Casemix als Summe der Bewertungsrelationen des einzelnen Krankenhauses berechnet. Er repräsentiert das Leistungsgeschehen einer Klinik und bewertet den Ressourceneinsatz innerhalb des DRG-Systems. Das jährliche Krankenhausbudget Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… wird errechnet, indem man den Casemix mit dem Landesbasisfallwert Der Landesbasisfallwert dient im Rahmen der Krankenhausfinanzierung der Berechnung der Kosten, die… , dem bundeslandesweit einheitlichen Preis für Krankenhausleistungen, multipliziert. Durch Leistungsabweichungen von der vereinbarten Leistungsmenge kann ein Krankenhaus Mehr-, aber auch Mindererlöse bezogen auf das Budget erzielen; hierfür findet im darauffolgenden Jahr ein sogenannter Erlösausgleich statt.
Mit dem Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen für die Ablöse der alleinigen Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… der stationären Versorgung über Fallpauschalen (DRG) gelegt. Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2027 stattdessen auf eine Kombination aus Fallpauschalen, krankenhausindividueller Pflegepersonalkostenvergütung und einer leistungsgruppenbezogenen Vorhaltevergütung umgestellt. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Kliniken für das Vorhalten von medizinischen Leistungen und die dafür nötigen Strukturen die sogenannte Vorhaltevergütung erhalten. Diese macht dann – unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung – etwa 60 Prozent der Gesamtvergütung Jede Krankenkasse zahlt an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen für die vertrags(zahn)ärztliche… aus (inkl. Pflegepersonalkosten), nur die übrigbleibenden ca. 40 Prozent werden weiterhin über Fallpauschalen abgerechnet. Auch in der auf 40 Prozent des Gesamtbudgets reduzierten DRG-Abrechnung gibt es bei Mehrerlösen im Folgejahr einen Mehrerlösausgleich (Ausgleichssatz 65 Prozent). Der Ausgleich für Mindererlöse entfällt aufgrund der Einführung der Vorhaltefinanzierung ab dem Jahr 2027 (bisher: 20 Prozent Mindererlösausgleich).
Die Höhe der krankenhausindividuellen Vorhaltebudgets hängt künftig unter anderem davon ab, welche von insgesamt 65 möglichen Leistungsgruppen eine Klinik anbietet und wie viele Patientenfälle in einer Leistungsgruppe behandelt wurden. Die jeweils für die Krankenhausplanung Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die… zuständigen Landesbehörden legen dafür im Vorfeld fest, welche Klinik welche Leistungsgruppen zugewiesen bekommt. Die zugewiesenen Leistungsgruppen bilden damit künftig das Behandlungsspektrum eines Krankenhauses ab und sind zusätzlich Grundlage für die Höhe der Vorhaltevergütung. Die Berechnung der Vorhaltevolumina je Leistungsgruppe eines Krankenhauses erfolgt beim Eintreten bestimmter Ereignisse neu, etwa wenn ein Krankenhaus mehr als 20 Prozent von der für die Berechnung seines Vorhaltebudgets zu Grunde gelegten Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. abweicht oder wenn ein Krankenhaus der Leistungsgruppe aus der Versorgung ausscheidet.
Voraussetzung für die Zuweisung von Leistungsgruppen und damit auch für den Erhalt der Vorhaltevergütung ist das Einhalten von festgelegten Qualitätskriterien, die die Medizinischen Dienste vorab überprüfen. Zudem müssen die Krankenhäuser für den Erhalt der Vorhaltefinanzierung die für die jeweiligen Leistungsgruppen festgelegten Mindestvorhaltezahlen erfüllen. Für sogenannte „Sicherstellungshäuser“ – das sind Kliniken, mit denen die Grundversorgung in ländlichen Gebieten gewährleistet werden soll – gibt es abweichende Regelungen. Außerdem gelten Ausnahmeregelungen für Fachkrankenhäuser.
Im Zeitraum der Umstellung auf die neue Finanzierungssystematik wird das Jahr 2026 budgetneutral ausgestaltet. Im Anschluss sind die Jahre 2027 und 2028 als Konvergenzphase vorgesehen, in denen jeweils ein Konvergenzbetrag berechnet wird. So soll den Kliniken die Umstellung auf die neue Finanzierungssystematik erleichtert und Systemstabilität gesichert werden.