Lexikon

Krankenhausplanung

Die Planung von Krankenhäusern steht in der Verantwortung der Bundesländer, die damit die Entscheidungsgewalt über stationäre Kapazitäten haben. Ziel der Planung soll eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern sein.

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat der Gesetzgeber Ende 2024 Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung umfassend reformiert. Das Gesetz macht den Ländern konkrete Vorgaben für die künftige Krankenhausplanung, die ab dem 1. Januar 2027 vollumfänglich umgesetzt werden soll. Aus der Finanzierungsperspektive betrachtet, ist eine zweijährige Konvergenzphase (2027/2028) vorgesehen, die den stufenweisen Übergang von der bestehenden Systematik zu einer um die leistungsgruppenspezifische Vorhaltevergütung ergänzten Finanzierungssystematik gewährleistet.

Die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde weist demnach bis spätestens zum 31. Oktober 2026 jedem Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… in ihrem Zuständigkeitsbereich aus einem Katalog von insgesamt 65 Leistungsgruppen bestimmte Leistungsgruppen zu. Die zugewiesenen Leistungsgruppen bestimmen somit das künftige Behandlungsspektrum einer jeden Klinik. Krankenhäuser dürfen nur stationäre Leistungen anbieten bzw. abrechnen, die ihnen im Rahmen der Krankenhausplanung zugewiesen wurden. Jeder Zuweisung von Leistungsgruppen muss eine qualitative Prüfung des Krankenhauses durch den Medizinischen Dienst vorausgehen.

Nur diejenigen Krankenhäuser sollen Leistungen erbringen können, die dafür die adäquate technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie die erforderlichen Fachdisziplinen zur Vor-, Mit- und Nachbehandlung vorweisen. Ausnahmeregeln bei den Qualitätsvorgaben für kleine Krankenhäuser sollen die flächendeckende Versorgung besonders in ländlichen Regionen sichern. Zudem sind auch Ausnahmen für Fachkliniken vorgesehen, um ihrer besonderen Bedeutung für die Versorgung gerecht zu werden. Einhergehend mit der Zuordnung von Leistungsgruppen erhalten Krankenhäuser ab 2027 zudem im Rahmen der ebenfalls geänderten Krankenhausvergütung Jedes Krankenhaus verhandelt grundsätzlich jährlich mit den Krankenkassen sein Jahresbudget zur… eine Vorhaltevergütung, deren Höhe sich unter anderem von den zugewiesenen Leistungsgruppen ableitet.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Die damaligen Bundesverbände der Krankenkassen, der Verband der Angestellten bzw.… den gesetzlichen Auftrag erhalten, jeden einzelnen Krankenhausstandort einer bundeseinheitlichen Versorgungsstufe (Level) zuzuordnen. 

Krankenhäuser, die eine sektorenübergreifende Versorgung und in der Regel keine Notfallmedizin erbringen werden dem Level 1i zugeordnet. In Abgrenzung davon leisten Level 1n-Krankenhäuser die Basisversorgung von Patientinnen und Patienten, inklusive der Notfallmedizin. Kliniken, die dem Level 2 zugewiesen werden, erbringen eine erweiterte Versorgung von Patientinnen und Patienten. Unter die Versorgungsstufe 3 fallen Krankenhäuser, die eine umfassende Versorgung sicherstellen. Beim Level 3U handelt es sich um Standorte an Hochschulkliniken, die zusätzlich alle Anforderungen der Versorgungsstufe 3 erfüllen. 

Im Rahmen der Krankenhausplanung können die Länder Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben an Hochschulkliniken übertragen, um die Versorgungsstrukturen regional zu optimieren. Wenn die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde dies zur Förderung der Koordinierung und Vernetzung der Krankenhausversorgung für erforderlich hält, können in Ausnahmen auch andere Maximalversorger der Versorgungsstufe 3 im jeweiligen Bundesland diese Aufgabe übernehmen. Für die Übernahme der Koordinierungsaufgaben erhalten die Kliniken einen Koordinierungszuschlag. 

§ 135 e SGB V, § 6a KHG