Lexikon

Kostendämpfung

Als Kostendämpfungspolitik werden Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzungen und Leistungskürzungen ohne gleichzeitige Strukturreformen im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… bezeichnet. Die „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“ war in der zweiten Hälfte der 1970er und in den 1980er Jahren das vorherrschende Paradigma der Gesundheitspolitik Die Gesundheitspolitik ist ein facettenreiches Gebiet, das weit über die in der Öffentlichkeit mit… . Nachdem von 1970 bis 1975 der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 8,24 auf 10,04 Prozentpunkte gestiegen war und in der Öffentlichkeit von einer „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen geredet wurde, brachte die sozialliberale Koalition im Sommer 1977 das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) auf den Weg. Ihm folgten in den nachfolgenden Jahren mehrere kleinere Gesetze, die zusammen auch als „K-Gesetze“ bezeichnet wurden. Sie verwendeten folgende Instrumente:

  • Plafondierung („Deckelung“) und Budgetierung von Leistungsausgaben im Rahmen der Grundlohnentwicklung,
  • Einführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und verbesserte Leistungstransparenz,
  • Ausgrenzung von Leistungen (zum Beispiel Negativliste Zur Kostendämpfung können in der gesetzlichen Krankenversicherung unwirtschaftliche Arzneimittel aus… nicht erstattungsfähiger Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… ),
  • Selbstbeteiligung Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen… der Patienten an den Behandlungskosten (unter anderem Rezeptblattgebühr, Zuzahlungen bei Zahnersatz Der Leistungsanspruch auf Zahnersatz wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ab 2004 grundlegend… , verringerte Zuschüsse für Badekuren),
  • Erweiterung des beitragspflichtigen Einkommens der Versicherten (zum Beispiel Weihnachtsgeld)

Bei den Maßnahmen der K-Gesetze handelte es sich vor allem um zwei budgettechnische Operationen, die im Volksmund bald „Rasenmäherprinzip“ und „Verschiebebahnhof“ genannt wurden. Nach dem „Rasenmäherprinzip“ werden Ausgaben und Budgets gleichmäßig gekürzt, eingefroren oder in ihren Zuwächsen begrenzt. Mit der Bezeichnung „Verschiebebahnhof“ waren Ausgabenverlagerungen innerhalb des Sozialbudgets gemeint, die zulasten der GKV gingen, vor allem durch Absenkungen der von der Renten- und der Arbeitslosenversicherung zu zahlenden GKV-Beiträge.