Lexikon

Kinderpflege-Krankengeld

Das Kinderpflege-Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird gezahlt, wenn der Versicherte nach ärztlichem Zeugnis wegen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, besteht Anspruch auf… seines erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben muss. Voraussetzung ist, dass eine andere im Haushalt lebende Person das erkrankte Kind nicht beaufsichtigen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Der jährliche Anspruch besteht für zehn Arbeitstage, bei Alleinerziehenden für 20 Tage je Kind. Der maximale Anspruch bei mehreren Kindern liegt bei 25 Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bei 50 Tagen im Kalenderjahr. Für Versicherte mit schwerstkranken Kindern, die unheilbar krank sind und vermutlich nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben, gibt es einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Krankengeld als Entgeltersatz. Es soll den… . Grundlage hierfür bildet das zum 1. August 2002 in Kraft getretene "Gesetz zur Sicherung der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder". Dauer und Höhe des Kinderpflege-Krankengeldes sind einheitlich für alle Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… festgelegt. Die Berechnung erfolgt analog zum Krankengeld für Arbeitnehmer (70 Prozent des beitragspflichtigen regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts).

Gegenüber dem Arbeitgeber hat das GKV-Mitglied Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit es nicht aus dem gleichen Grund eine bezahlte Freistellung beanspruchen kann.

§§ 45, 46 ff. SGB V