Lexikon

Kartellrecht

Das Kartellrecht soll für gleiche Wettbewerbschancen aller Marktteilnehmer sorgen und unkontrollierbare Marktmacht in Form von Oligopolen und Monopolen verhindern. Es basiert auf der historischen Erfahrung, dass die Marktwirtschaft nur auf der Basis einer sie regulierenden Wettbewerbsordnung angemessen funktionieren kann. In Deutschland bildet das 1958 vom damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard konzipierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung die kartellrechtliche Grundlage. Das EU-Kartellrecht basiert auf den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU), die der Rat der EU konkretisiert. In Deutschland überwachen das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden die Einhaltung des Kartellrechts. Auf der EU-Ebene nimmt der Kommissar für Wettbewerb diese Aufgabe wahr.

Zum 01.0Januar 2011 hat der Gesetzgeber den Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. GWB-Bestimmungen greifen jetzt insbesondere im Bereich der Selektivverträge, die einzelne Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… mit Leistungserbringern oder Unternehmen abschließen (zum Beispiel Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… -Rabattverträge Seit Inkrafttreten des Beitragssatzsicherungsgesetzes 2003 und erweitert durch das… ). Ausgenommen bleiben Verträge, Vereinbarungen, Richtlinien Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) konkretisiert in Richtlinien mit Bindungswirkung für… oder Empfehlungen, zu denen Krankenkassen und Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… gesetzlich verpflichtet sind, sowie Beschlüsse oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.

§ 69 Abs. 2 SGB V