Lexikon

Hybrid-DRG

Mit sogenannten Hybrid-DRGs (HDRG) will der Gesetzgeber erreichen, dass bisher stationär erbrachte Leistungen häufiger ambulant durchgeführt werden. Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… erhalten für diese Leistungen spezielle Fallpauschalen, unabhängig davon, ob der Eingriff ambulant im Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… oder im vertragsärztlichen Bereich erbracht wird.

Nachdem die sektorengleiche Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… mit Hybrid-DRGs per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum 1. Januar 2024 für zunächst ein Jahr eingeführt worden war, einigten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen in der gesetzlichen… auf eine Erweiterung des Katalogs, so dass seit dem 1. Januar 2025 rund 600 Operationen und Prozeduren mit den neuen Fallpauschalen vergütet werden. Die Leistungen aus insgesamt zehn Leistungsbereichen sind in einem eigenen Leistungskatalog Als Leistungskatalog werden die Leistungsarten der Krankenkassen bezeichnet, auf die ihre… hinterlegt worden. Das Fallvolumen liegt im Jahr 2025 bei rund 285.000 Fällen.

Für die kommenden Jahre hat der Gesetzgeber eine umfangreiche Ausweitung der Hybrid-DRGs vorgesehen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens eine Million bisher vollstationäre Fälle über HDRGs vergütet werden, ab 2028 1,5 Millionen Fälle und ab 2030 zwei Millionen Fälle. Außerdem soll die Höhe der HDRGs spätestens ab dem Jahr 2030 über eine empirische Kostenkalkulation ermittelt werden. Darüber wird eine regelmäßige Evaluation erfolgen.

115f SGB V