Lexikon

Heil- und Kostenplan

Bei Zahnersatzbehandlungen muss der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn einen kostenfreien Heil- und Kostenplan erstellen, der den Befund, die Regelversorgung, die tatsächlich geplante Zahnersatzversorgung nach Art, Umfang und Kosten sowie den Herstellungsort des Zahnersatzes enthält. Die Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn. Sie kann die Versorgungsnotwendigkeit und geplante Versorgung begutachten lassen. Anschließend bewilligt sie die Festzuschüsse entsprechend dem Befund. Diese rechnet der Vertragszahnarzt nach Behandlungsabschluss direkt mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab.

§§ 55, 56, 87 SGB V