GKV-RNBewG
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl von Gesundheitsreformen Bei den umgangssprachlich als Gesundheitsreformen bezeichneten Gesetzgebungen handelt es sich um… hat der Deutsche Bundestag bereits 1999 das Gesetz zur Nutzenbewertung von Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-RNBewG) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Kern des geplanten Gesetzes ist die frühe Nutzenbewertung gesundheitspolitischer Reformvorhaben. Danach muss die jeweilige Bundesregierung für alle nach dem 1. Januar 2000 verabschiedeten Gesundheitsreformgesetze ein Dossier beim Institut für Sinn und Verstand im Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… (ISViG) einreichen.
Das ISViG bewertet den jeweils zu erwartenden Zusatznutzen einer Gesundheitsreform. Dazu vergleicht das Institut das neue Gesetz mit bereits in Kraft getretenen Reformen, deren politischer Patentschutz nach einem Regierungswechsel abgelaufen ist. Auf der Grundlage des ISViG-Gutachtens entscheidet dann der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte, Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und Krankenhäuser, ob man die Reform ernsthaft umsetzt oder durch eine sogenannte Selbstverwaltungsendlosschleife im Sande verlaufen lässt.
Ein ernst zu nehmendes Reformvorhaben muss mindestens fünf von zehn Mehrwertpunkten auf der nach der damaligen Bundesgesundheitsministerin benannten Fischer-Skala erreichen. Sonderpunkte erhalten Reformgesetze, die neben Vorteilen für Politik, Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… , Krankenkassen und Industrie auch für Patienten und Versicherte einen Nutzen erwarten lassen.
Diese Initiative versandete in Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern. Wichtige Unterlagen verschwanden 1999 beim Umzug des Bundestages und des Bundesrates von Bonn nach Berlin. Als die Große Koalition aus Union und SPD 2013 in ihrem Koalitionsvertrag eine Initiative zum Bürokratieabbau vereinbarte, wurde die Idee eines GKV-RNBewG von einigen Koalitionsabgeordneten wiederbelebt. Eine von ihnen beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Auftrag gegebene Expertise ergab, dass - gemessen am Regulierungsumfang - zwei Drittel der seit 1949 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Gesetze zur GKV nach der deutschen Einheit im Oktober 1990 verabschiedet wurden. Im Oktober 2014 einigte man sich auf die Bildung einer Kommission zur Vorbereitung eines GKV-RNBewG unter Leitung von Edmund Stoiber, der zuvor Bürokratiebeauftragter der EU-Kommission war.