Lexikon

Gemeinschaftspraxis

Synonym für eine örtliche Berufsausübungsgemeinschaft bezeichnet einen rechtlich verbindlichen und auch fachübergreifenden Zusammenschluss von… als Kooperationsform von (Zahn-)Ärzten: ein wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenschluss von zwei oder mehreren (Zahn-) Ärzten zur gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen Versorgung in gemeinsamen Praxisräumen.

Gemeinschaftspraxen werden im Abrechnungsverhältnis zur Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung als eine wirtschaftliche Einheit behandelt, sie müssen vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Auch die fachübergreifende Kooperation in einer Gemeinschaftspraxis ist genehmigungsfähig.

§ 95 SGB V
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte