Gebührenordnungen
Für Privatpatienten gelten Gebührenordnungen, die zugleich Abrechnungsgrundlage in der privaten Krankenversicherung (PKV) und in der Beihilfe Beamte haben Anspruch auf finanzielle Beihilfe ihres Dienstherrn für Krankenbehandlung (einschl.… für Beamte sind. Sie werden mit Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zuständig für die Politikbereiche Gesundheit,… erlassen. Darin werden die Leistungen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten Ausübung von Psychotherapie ist nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1. Januar 1999 die mittels… in Punktzahlen bewertet und der Punktwert Alle abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht… in Cent festgelegt. Für Ärzte gilt die Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) mit einem Punktwert von gegenwärtig 5,82873 Cent. Zahnärzte haben die Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) mit einem Punktwert von 5,62421 Cent. Für Psychotherapeuten gilt die Gebührenordnung Psychotherapeuten (GOP) mit einem nach Leistungsbereichen unterschiedlichen Punktwert. Die Abrechnung erfolgt in der Regel mit dem 2,3-fachen des Punktwerts, wobei in begründeten Ausnahmefällen auch höhere Hebesätze – zumeist das 3,5-fache – erhoben werden können. Allerdings kann dies zu Auseinandersetzungen mit der Versicherung führen. Im Basis- bzw. Standardtarif der PKV wird das 1,8-fache abgerechnet. Die GOÄ und die GOZ stammen in ihrer Grundstruktur aus den 1980er Jahren, die GOP aus dem Jahr 2000. Grundlegende Reformversuche sind immer wieder gescheitert. Zum 1. Januar 2012 trat eine Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft, die an die medizinisch-technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst wurde. Ähnliches ist für die Gebührenordnung der Ärzte geplant. Für gesetzlich Versicherte sind diese Gebührenordnungen von Bedeutung, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen, die über den Leistungskatalog Als Leistungskatalog werden die Leistungsarten der Krankenkassen bezeichnet, auf die ihre… der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.