Lexikon

Früherkennung

Im Rahmen der Prävention Prävention bezeichnet gesundheitspolitische Strategien und Maßnahmen, die darauf abzielen,… dienen Maßnahmen der Früherkennung dazu, Krankheiten bereits im Frühstadium festzustellen, um durch eine möglichst frühe Therapie die Erkrankung zu heilen oder zumindest ein Fortschreiten zu verhindern. Früherkennungsuntersuchungen richten sich also an beschwerdefreie Personen. Eine Vielzahl von Früherkennungsuntersuchungen werden im Rahmen der Gesundheitsvorsorge von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) legt fest, wann und in welchen Abständen Versicherte welche Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen können. Derzeit gelten die folgenden Regelungen:

  • Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf alters-, geschlechter- und zielgruppengerechte Früherkennung von bevölkerungsmedizinisch bedeutsamen Krankheiten und eine darauf angestimmte Beratung. Die Untersuchungen umfassen bei medizinischer Indikation Empfehlungen zur verhaltensbezogenen Prävention. Die Früherkennungsuntersuchungen setzen voraus, dass die entsprechenden Krankheiten wirksam behandelt oder die zu erfassenden gesundheitlichen Risiken beseitigt oder vermindert werden können. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss.
  • Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Außerdem haben sie Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Näheres regelt der Gemeinsame Bundesausschuss.


§§ 25, 26, 28 SGB V