Lexikon

Fahrkosten

Die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… übernehmen nur Fahrkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Krankenkassenleistung medizinisch erforderlich sind und ärztlich verordnet wurden. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 wurden die Ansprüche auf Fahrkosten reduziert. Unter Berücksichtigung der Zuzahlung des Versicherten in Höhe von zehn Prozent der Kosten (mindestens fünf, höchstens zehn Euro), werden Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf vollstationäre… , Rettungsfahrten und Krankentransporte übernommen. Ebenso besteht Anspruch auf Fahrten zur ambulanten Behandlung sowie vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung einschließlich dem ambulanten Operieren, wenn dadurch stationäre Behandlungen vermieden bzw. verkürzt werden oder diese nicht ausführbar sind. Ansonsten können Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Dialysebehandlungen, Chemotherapie) übernommen werden, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Gesetzgeber seit dem 1. Januar 2019 die Voraussetzungen für die Fahrkostenübernahme bei pflegebedürftigen Menschen oder Personen mit Behinderung Nach der sozialrechtlichen Definition liegt eine Behinderung vor, wenn die körperlichen Funktionen,… versichertenfreundlicher gestaltet. Musste zuvor jede verordnete Fahrt vor Fahrtantritt einzeln von der Krankenkasse genehmigt werden, gilt nun die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit werden Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen für dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigte Versicherte mit Ausstellung der ärztlichen Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… automatisch als genehmigt betrachtet. Als dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigt gelten Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), “Bl“ (Blindheit) oder “H“ (Hilflosigkeit) oder einen Pflegegrad Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) sind zum 1. Januar 2017 in der Pflegeversicherung die… 3, 4 oder 5 vorlegen können. 

§ 60 SGB V