Lexikon

Elektronische Patientenakte – ePA

Mit dem E-Health-Gesetz verpflichtete der Gesetzgeber 2015 die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte) dazu, bis Ende 2018  die technischen Voraussetzungen zu schaffen, dass medizinische Patientendaten wie Arztbriefe, Notfalldaten oder Daten über die Medikation in einer elektronischen Patientenakte (ePA) für die Patienten bereitgestellt werden können. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden 2019 die Krankenkassenverpflichtet, ihren Versicherten bis zum 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene ePA zur Verfügung stellen. 

Mit der ePA können Patientinnen und Patienten sowie die an Ihrer Behandlung beteiligten Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern und teilen. Versicherte können auch eigene Daten speichern, wie zum Beispiel ein Tagebuch über Blutzuckermessungen. Um Daten mit Leistungsanbietern zu teilen, müssen Versicherte ihnen die Berechtigung dazu geben.

Neben der Speicherung medizinischer Behandlungsdaten bot die ePA in der ersten Ausbaustufe zudem einen elektronischen Medikationsplan Patientinnen und Patieten, die drei oder mehr Arzneimittel anwenden, haben seit 2016 einen Anspruch… und einen Notfalldatensatz. In der zweiten Ausbaustufe kamen 2022 das elektronische Zahn-Bonusheft, das elektronische Untersuchungsheft für Kinder, der elektronische Mutterpass, die elektronische Impfdokumentation, elektronische Verordnungen sowie Krankenkassendaten über in Anspruch genommene Leistungen hinzu. Patientinnen und Patienten können über ihr Smartphone orts- und zeitunabhängig auf die ePA zugreifen. Neben dem Zugriff über eine App müssen die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… ihren Versicherten aber auch einen alternativen Zugang zur ePA in ihren Geschäftsstellen anbieten. 

Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig. Derzeit erfolgt die Anlage einer ePA nur auf aktiven Antrag eines Versicherten („Opt-in“). Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) soll regeln, dass jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine elektronische Akte erhält, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht (Opt-out-Lösung). Gemäß der Opt-out-Lösung wird  die elektronische Patientenakte künftig für alle Versicherten von den Krankenkassen automatisch einrichten angelegt und sofern der Versicherte nicht widerspricht von den Ärzten befüllt. 80 Prozent der gesetzlich Versicherten sollen dem Plan der Bundesregierung zufolge bis zum Jahr 2025 über eine ePA verfügen.

§ 341 Elektronische Patientenakte
gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) Die gematik GmbH ist die nationale Agentur für digitale Medizin und trägt die Gesamtverantwortung…
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