Lexikon

Durchgangsarzt, D-Arzt

Die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, und soweit erforderlich besondere unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Hierzu bestellen sie sogenannte Durchgangsärzte, die eine besondere unfallmedizinische Qualifikation und Praxisausstattung haben müssen. Der Durchgangsarzt hat die Aufgabe, nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf zu bestimmen und zu entscheiden, welche Fachärzte anderer Fachrichtungen gegebenenfalls hinzugezogen werden, ob er den Patienten in eigener Behandlung behält oder welche Nachschautermine er – bei Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine… – durchführt. Sucht ein Verletzter nach seinem Unfall zunächst einen anderen Arzt auf, ist dieser verpflichtet, den Patienten nach den notwendigen Sofortmaßnahmen an einen Durchgangsarzt zu verweisen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die freie Arztwahl Jeder Patient hat das Recht, den (Zahn-)Arzt seines Vertrauens frei zu wählen. Dieses Recht kann aus… des Versicherten bei berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungen also eingeschränkt.

Für die Bestellung zum Durchgangsarzt ist unter anderem Voraussetzung, dass der Arzt die Facharztqualifikation für „Orthopädie und Unfallchirurgie“ oder für „Spezielle Unfallchirurgie“ hat und dass er mindestens ein Jahr unfallchirurgische Praxiserfahrung in der Behandlung Schwer-Unfallverletzter in einem zum Verletzungsartenverfahren zugelassenen Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… aufweist. Er muss gewährleisten, dass mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sind. Außerdem sind als Praxisausstattung das Vorhandensein u. a. eines Röntgenraums, zweier Räume für invasive Eingriffe und eine spezielle apparativ-technische Ausrüstung erforderlich. Zudem werden an den Durchgangsarzt besondere hygienische Anforderungen gestellt. Bis zum 31.Dezember 2015 kann die Behandlung von Arbeitsunfällen bei bestimmten Verletzungen auch noch von sogenannten H-Ärzten durchgeführt werden. „H“ steht für „an der besonderen Heilbehandlung beteiligt“. H-Ärzte haben gegenüber D-Ärzten eingeschränkte Befugnisse, insbesondere sind sie nicht mit der Steuerung des Heilverfahrens beauftragt.

§§ 26, 28, 34 SGB VII