Lexikon

Bundesärztekammer/ Bundeszahnärztekammer

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist der Zusammenschluss der 17 Ärztekammern bzw. Landesärztekammern als Arbeitsgemeinschaft auf Bundesebene. Der einzelne Arzt Die ärztliche Berufsausübung, die Ausübung der Heilkunde, setzt nach der Bundesärzteordnung eine…   gehört der BÄK lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner (Landes)Ärztekammer an. Die BÄK ist als nicht eingetragener Verein mit den Organen Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) und Vorstand organisiert. Aufgaben der BÄK sind die gesundheits- und sozialpolitische Interessenvertretung gegenüber der Politik sowie möglichst einheitliche Regelungen der ärztlichen Berufspflichten durch Normgebung der (Muster-) Berufsordnung und der Fort- und Weiterbildung zu bewirken. In den vergangenen Jahren ist die BÄK vom Gesetzgeber zunehmend in Aufgaben der Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und…  eingebunden worden.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V., ist die Berufsvertretung aller deutschen Zahnärzte auf Bundesebene. Mitglieder sind die 17 Zahnärztekammern der Länder. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Mitgestaltung einer patientenorientierten Gesundheitsversorgung sowie der Förderung der Versorgungsforschung ist eine Weiterentwicklung der Gesundheitssystemforschung, die sich mit Versorgungsstrukturen,… und die Qualitätsförderung.

Ärzte- und Zahnärztekammer, Landes(zahn)ärztekammer (Zahn)Ärztekammern sind nach den jeweiligen Kammer- oder Heilberufsgesetzen der Bundesländer für die…

www.bundesaerztekammer.de, www.bzaek.de