Lexikon

Beitragssatzstabilität

Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität hat das Ziel, die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik konstant zu halten. Die Krankenkassenausgaben sollen insgesamt, aber auch in den einzelnen Leistungsbereichen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV. Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und Leistungserbringer Unter diesem Sammelbegriff werden alle Personengruppen zusammengefasst, mit denen die Krankenkassen… haben deshalb die Vergütungsvereinbarungen so zu gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden. Dieser Grundsatz lässt Beitragssatzsteigerungen zu, sofern die notwendige medizinische Versorgung auch unter Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist, und trägt daher medizinischen Entwicklungen und Veränderungen der Morbiditätsstruktur der Versicherten Rechnung. Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder überprüfen die jährlichen Haushaltspläne der Kassen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Aufsicht Die Krankenversicherungsträger, ihre Landesverbände, der GKV-Spitzenverband, die… erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht. Zwischen 1993 und 2003 galt insbesondere in der vertragsärztlichen Versorgung die strikte Einhaltung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität, indem die zwischen den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbarten Gesamtvergütungen nur im Rahmen der Grundlohnsteigerungen erhöht werden durften.

Ausgabensteigerungen zum Beispiel aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Vorsorgemaßnahmen oder zugelassener strukturierter Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) verletzen nicht den Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Eine Ausnahme gilt ferner bei der Integrierten Versorgung für solche Verträge, die bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurden.

§§ 71, 140 b SGB V