Lexikon

Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss… (AkdÄ) ist ein wissenschaftlicher Fachausschuss der Bundesärztekammer (BÄK) zu Themen der Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit Zielsetzung der Arzneimittelsicherheit ist, die Arzneimittelanwendung so zu gestalten, dass nach dem… . Die AkdÄ informiert die Ärzteschaft regelmäßig über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige… (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (Pharmakovigilanz ist ein Überbegriff für alle Maßnahmen, mit denen Nebenwirkungen einer Arzneitherapie erkannt und… ). Die AkdÄ veranstaltet und wirkt an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen mit.

Die Kommission hat bis zu 40 ordentliche und rund 140 außerordentlichen Mitglieder aus allen Gebieten der Medizin und Pharmazie. Alle Mitglieder der Kommission führen ihre Arbeit ehrenamtlich aus.

www.akdae.de