Lexikon

Arzneimittel-Richtlinien

Die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung Einige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bedürfen einer schriftlichen Anweisung durch… von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung" (Arzneimittel-Richtlinie Die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der… ) dient dem Ziel, die GKV-Versicherten bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu versorgen. Die Richtlinie ist für Vertragsärzte, Krankenhäuser, die ambulant behandeln, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… und deren Verbände sowie Versicherte verbindlich.

Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und umfasst insbesondere

  • allgemeine Regeln für eine wirtschaftliche Verordnungsweise, auch zur Verordnungsmenge,
  • Verordnungsausschlüsse und -einschränkungen,
  • Therapiehinweise zu ausgewählten Wirkstoffen,
  • Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen unter Berücksichtigung ihrer therapeutischen Vergleichbarkeit (Aut-idem-Regelung Die Aut-idem-Regelung (lateinisch: aut idem = oder das Gleiche) verpflichtet Apotheker, ein… ),
  • Informationen zur Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (Off-Label-Use),
  • Informationen zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten,
  • Informationen zur Verordnung besonderer Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… , zum Beispiel Präparate mit hohen Jahrestherapiekosten.
  • Informationen zur Bildung von Festbetragsgruppen.

Außerdem enthält die 2009 vollständig neu gegliederte Richtlinie zehn Detailanlagen, darunter auch eine Liste über verordnungsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (soenannte. OTC-Arzneimittel Bezeichnung für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (Selbstmedikation). Sie sind… ) und eine über Arzneimittel, die außerhalb ihres Zulassungsbereichs angewandt werden dürfen (sogenannte Off-Label-Use).

§§ 2, 12, 27, 28, 31 ff., 73, 92, 93 und 129 Abs. 1a SGB V