Lexikon

Abrechnung ärztlicher Leistungen

Zur Abrechnung ihrer Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sind die Vertragsärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen verpflichtet, das Datum der Leistungserbringung sowie die Diagnose aufzuzeichnen und kodiert zu übermitteln. Grundlage für die Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung in Deutschland ist die amtliche Klassifikation ICD-10-GM, eine an die Erfordernisse des deutschen Gesundheitswesens angepasste Fassung der von der Weltgesundheitsorganisation Die WHO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die als Koordinationsbehörde der… (WHO) herausgegebenen ICD-10-WHO.

Die deutsche Version gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige… (BfArM) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums in einer jährlich aktualisierten Fassung heraus. Aufgrund der sinkenden Anzahl an eingehenden Vorschlägen und der damit verbundenen gesunkenen Anzahl an Änderungen der ICD-10-GM pro Jahr soll das Verfahren voraussichtlich ab 2026 auf einen dreijährigen Zyklus umgestellt werden.

Zusätzlich gelten die Kodiervorgaben nach § 295 Absatz 4 SGB V, die durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung festgelegt werden.

§ 295 SGB V