„Nicht überrumpeln lassen“
AOK Hessen klärt über individuelle Gesundheitsleistungen auf
Ob beim Routinebesuch oder im Wartezimmergespräch: Vielen gesetzlich Versicherten werden in Arztpraxen sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten. Diese Untersuchungen oder Behandlungen müssen privat bezahlt werden – und versprechen oft zusätzliche Sicherheit. Doch der medizinische Nutzen mancher IGeL-Leistungen ist wissenschaftlich nicht belegt oder sogar fraglich.
Umso wichtiger ist es, sich nicht überrumpeln zu lassen. IGeL-Leistungen sind freiwillig. Niemand muss sofort zustimmen, niemand muss an Ort und Stelle unterschreiben. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, transparent über Nutzen, Risiken und Kosten aufzuklären – und diese Informationen schriftlich festzuhalten. „Gesundheit ist kein Spontankauf an der Praxistheke“, betont Dr. Christoph Stein aus dem Medizinischen Kompetenzcenter der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen. „Wer sich unter Druck gesetzt fühlt, sollte besonders skeptisch sein.“
Erst prüfen, dann entscheiden
Patientinnen und Patienten haben das Recht, Unterlagen mitzunehmen und sich in Ruhe zu informieren. Sinnvolle Leitfragen sind: Was ist das Ziel der Untersuchung? Gibt es wissenschaftliche Belege für einen Nutzen? Welche Risiken oder Folgeuntersuchungen können entstehen? Und wie hoch sind die tatsächlichen Kosten? Eine wichtige Orientierung bietet der IGeL-Monitor. Dort werden Studien ausgewertet und IGeL-Leistungen unabhängig bewertet. Das Ergebnis ist oft ernüchternd: Viele häufig angebotene Leistungen bringen keinen nachweisbaren Vorteil – einige können sogar schaden. Stein betont aber auch: „IGeL-Leistungen sind nicht per se unseriös – sie können im Einzelfall sinnvoll sein, etwa bei besonderen Risiken oder individuellen Fragestellungen. Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten nachvollziehen können, welchen Nutzen sie erwarten dürfen und wo die Grenzen dieser Leistungen liegen.“
Zwei Beispiele mit klar negativer Bewertung
Hyaluronsäure-Spritzen bei Arthrose im Knie oder in der Hüfte werden vom IGeL-Monitor eindeutig negativ bewertet. Die Behandlung wird häufig als Aufbau- oder „Schmiermittel“ für das Gelenk beworben, doch wissenschaftliche Studien zeigen keinen relevanten, anhaltenden Nutzen gegenüber Placebo Unter einem Placebo versteht man eine äußerlich exakte Nachbildung eines Arzneimittels, das jedoch… . Kurzfristige Effekte sind – wenn überhaupt – gering und klinisch kaum bedeutsam. Gleichzeitig bestehen Risiken wie Schmerzen, Entzündungen oder Infektionen im Gelenk, insbesondere bei wiederholten Injektionen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: hohe Eigenkosten bei fehlendem Beleg für eine nachhaltige Verbesserung der Arthrosebeschwerden.
Vorsicht beim Ultraschall der Eierstöcke
Ebenfalls negativ bewertet wird der Ultraschall der Eierstöcke bei beschwerdefreien Frauen. Eine hochwertige Studienübersicht von 2018 sowie Langzeitergebnisse einer der wesentlichen Studien zu diesem Thema bestätigen die Ergebnisse vorangegangener Veröffentlichungen: Mit Ultraschalluntersuchung - auch in Kombination mit Tumormarkern - sterben gleich viele Frauen an Eierstockkrebs wie ohne Untersuchung. Außerdem werden Frauen durch falsch positive Ergebnisse häufig unnötig beunruhigt - bei etwa drei von hundert Frauen werden gesunde, nicht krebserkrankte Eierstöcke entfernt. „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist medizinisch sinnvoll“, betont Christoph Stein von der AOK Hessen.
IGeL – das sollten Patientinnen und Patienten wissen
- IGeL-Leistungen sind freiwillig und müssen nicht sofort entschieden werden
- Ärztinnen und Ärzte müssen Nutzen, Risiken und Kosten verständlich und auf Wunsch schriftlich erklären
- Eine Bedenkzeit ist Ihr gutes Recht – Unterschrift niemals unter Druck
- Vorsicht bei Versprechen wie „mehr Sicherheit“ ohne klare Studienlage
- Unabhängige Informationen bietet der IGeL-Monitor unter