Pressemitteilung

Wenn die AOK gar nicht angerufen hat

03.05.2024 AOK Hessen

Ungebetener Verkauf von Pflegehilfsmitteln am Telefon

Bild zeigt einen Senioren an einer Toilette mit Toilettensitz und Halterung zum Festhalten

In Hessen werden hundertfach Pflegehilfsmittel geliefert, die weder benötigt werden noch bestellt worden sind. Unseriöse Firmen rufen hierfür Pflegebedürftige an und geben sich als Mitarbeitende ihrer Krankenkasse aus. Bei der AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… Hessen gehen hierzu seit einigen Monaten täglich Beschwerden ein. Der beste Schutz: Einfach auflegen!

Von diesem bundesweiten Phänomen bleibt auch Hessen nicht verschont. In der Regel läuft es so ab: Eine pflegebedürftige Person wird zuhause angerufen und dazu gedrängt, mündlich – somit ohne Unterschrift auf einem Dokument – einen Vertrag über die regelmäßige Lieferung von zum Beispiel Handschuhen, Masken oder Bettschutzeinlagen abzuschließen. Häufig geben die Betroffenen nach, schließlich wird behauptet, jemand von der AOK Hessen sei in der Leitung. Die Artikel werden dann auch geliefert, aber oft werden diese gar nicht benötigt, auch deren Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… ist zuweilen fraglich. Der Krankenkasse wiederum wird parallel eine Rechnung geschickt, die monatlich bis zu 40 Euro betragen kann – das ist die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für diese Pflegehilfsmittel.

Falsche Tatsachen vorgetäuscht

„Wir würden niemals Angebote von Drittanbietern am Telefon verkaufen, deshalb ist bei Anrufen dieser Art höchste Vorsicht geboten“, meint Kerstin Roth, verantwortlich für die Hilfsmittelversorgung bei der AOK Hessen. Solche Vorfälle fallen vor allem dann auf, wenn ein seriöser Anbieter längst mit der Lieferung betraut ist oder gar kein Anspruch auf diese Leistung besteht. Wer hiervon betroffen ist, hat jedoch keine Nachteile, da der Vertrag nicht rechtskräftig ist, schließlich wurden falsche Tatsachen vorgetäuscht. Roth empfiehlt jedoch, den Vertrag zu widerrufen, die Lieferungen zu stornieren und deren Annahme zu verweigern. „Aus anderen Bundesländern wird auch von Hausbesuchen berichtet. Das können wir bislang für Hessen nicht bestätigen“, ergänzt sie.

Pressesprecher

Riyad Salhi

AOK Hessen