Gesetzentwurf zur Beitragssatzstabilisierung vorgelegt
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gibt Gas. Nur zweieinhalb Wochen nach der Veröffentlichung der Vorschläge der Finanzkommission hat das BMG am 16. April einen Referentenentwurf zur Umsetzung einer Vielzahl der Empfehlungen vorgelegt. Das Entlastungspotenzial des Gesetzentwurfs wird für 2027 mit 19,6 Milliarden Euro beziffert.
Die „FinanzKommission Gesundheit“ hat Ende März insgesamt 66 einzelne Reformvorschläge gemacht, mit denen der Beitragssatz in der GKV ab 2027 stabilisiert werden soll. Darauf basierend hat das BMG einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ vorgelegt. Ziel ist es, „die sehr hohen Zuwächse bei den Ausgaben wieder in Einklang mit der Einnahmenentwicklung“ zu bringen. Dazu hat das Ministerium breit gefächerte Maßnahmen erarbeitet, denn „die enormen Herausforderungen können nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung unter Einbezug aller Beteiligten bewältigt werden“.
Mit dem Gesetz soll die GKV durch Minderausgaben und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 19,6 Milliarden im Jahr 2027 entlastet werden. Nach den bisherigen Prognosen wird für das kommende Jahr eine Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von 15,3 Milliarden Euro erwartet. 2030 soll die Entlastung bei 42,8 Milliarden Euro liegen, die Deckungslücke bei 40,4 Milliarden Euro. Der größte Teil des Entlastungsvolumens im Jahr 2027 soll mit zwölf Milliarden Euro durch Begrenzungen der Vergütungsanstiege bei Leistungserbringern und Herstellern sowie durch Einsparungen bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen Die 93 Krankenkassen (Stand: 01.01.26) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… erzielt werden.