Neue Pauschale soll hausärztliche Versorgung verbessern
Die Einführung einer Vorhaltepauschale ab Januar 2026 soll zu einer besseren hausärztlichen Versorgung führen. „Wir haben gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen ersten Schritt hin zu mehr Patientenorientierung gemacht“, kommentierte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV), Stefanie Stoff-Ahnis, heute in einer Mitteilung die Einigung. Konkret soll es unter anderem mehr Sprechstunden freitagnachmittags geben sowie mehr Hausbesuche. Unklar ist aber noch, wie viele Praxen mitmachen werden. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (Häv) nannte das Ergebnis bereits „ernüchternd“
Die neue Vorhaltepauschale wird laut GKV-SV in Form von Zuschlägen erbracht, abhängig davon, wie viele der zehn Kriterien eine Hausarztpraxis erfüllt. Das Kriterium der regelmäßigen Erbringung von Haus- und Pflegeheimbesuchen gilt demnach beispielsweise als erfüllt, wenn eine Praxis, die etwa 1.000 Patientinnen und Patienten je Quartal betreut, mindestens 50 Haus- und Pflegeheimbesuche erbringt. Zum erforderlichen Angebotsspektrum zählen neben anderen Videosprechstunden, Ultraschalluntersuchungen, Impfungen oder Basisdiagnostik sowie die Erbringung kleinchirurgischer Eingriffe.
Die neuen finanziellen Anreize sollen die von der schwarz-roten Bundesregierung geplante Primärversorgung stärken. Für die künftige Weiterentwicklung der Primärversorgung brauche es dann hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen „einen klar definierten und verbindlichen Versorgungsauftrag“, führte Stoff-Ahnis aus. Dieser sollte interprofessionell ausgerichtet sein und regeln, dass primärversorgende Praxen die zentrale Rolle bei der Koordination der Patientinnen und Patienten übernehmen und dafür sorgen, dass diese gezielt durch die verschiedenen Versorgungsstufen geleitet werden. „Die pauschale Verpflichtung der Krankenkassen, gesonderte Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen, sollte entfallen“, so Stoff-Ahnis.
Einen besseren Einsatz der Gelder in Höhe von drei Milliarden Euro durch die neue Verknüpfung an bestimmte Leistungen kann der Häv nicht erkennen und beklagte: „Unter dem Strich wird sich quasi nichts ändern, denn über 90 Prozent der Zahlungen werden genau wie bisher verteilt. Auch beim Rest wird es fast keine Verschiebungen geben.“ Von einer Reform könne keine Rede sein.
Hintergrund für die neue Vorhaltepauschale ist das noch von der Ampel beschlossene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Die Regelungen fußen auf einem Beschluss des Bewertungsausschusses vergangene Woche. (imo)