Arzthonorare: Jährliche Verhandlungen haben begonnen
Heute Vormittag sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) erstmals zu Verhandlungen über die Arzthonorare für 2026 zusammengekommen. Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (Virchowbund) fordert „mindestens sieben Prozent mehr“ und liegt damit deutlich über der vom Bundegesundheitsministerium (BMG) bekanntgegebenen Grundlohnrate von 4,41 Prozent für das Jahr 2025. Die Grundlohnrate spiegelt die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen aller GKV-Mitglieder wider.
Der GKV-SV wollte die Ärzteforderung mit Blick auf die laufenden Verhandlungen auf G+G-Anfrage nicht kommentieren, fordert aber seit Langem, die Ausgaben grundsätzlich stärker an die Einnahmen zu koppeln. Die Kassenärzte begründen ihre Forderung mit gestiegenen Personalkosten und hoher Inflation. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen hätten die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zudem bisher keinen Inflationsausgleich erhalten, was zu realen Einkommensverlusten geführt habe, kritisierte der KBV-Vorstandschef Andreas Gassen im Vorfeld der Verhandlungen. Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten sowie die der Oberärzte seien zuletzt um sechs Prozent gestiegen, argumentiert der Virchowbund. Weitere Tariferhöhungen seien bereits beschlossen.
Zu Beginn der Jahre 2024 und 2025 waren die Arzthonorare um jeweils 3,85 Prozent angehoben worden. Das entspricht einem Gesamtvolumen von rund 3,3 Milliarden Euro, nicht eingerechnet die Entbudgetierung der Honorare für Kinder- und Jugendärzte, die bereits seit dem zweiten Quartal 2023 greift, sowie die Entbudgetierung der Hausarztvergütung ab Oktober dieses Jahres. Insgesamt legten die kassenärztlichen Honorare seit 2020 um knapp 5,1 Milliarden Euro zu.
Sollten sich die Verhandlungspartner im Bewertungsausschuss (BA), bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der KBV und des GKV-SV, nicht einigen können, entscheidet der erweiterte Bewertungsausschuss (EBA). Ihm gehören zusätzlich zum BA ein unparteiischer Vorsitzender und zwei weitere unparteiische Mitglieder an. Das war 2023 bei den Verhandlungen für die Arzthonorare 2024 letztmalig der Fall. Auch in den Jahren 2020 bis 2022 fiel die Entscheidung über die Erhöhung der kassenärztlichen Vergütung erst im EBA. (rbr)