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Schmerzmediziner fordern eigene Leistungsgruppe

11.09.2025 2 Min. Lesedauer

Die Krankenhausreform gefährdet laut Fach- und Patientenverbänden die Schmerzmedizin. Um den „Kollaps der Versorgung chronisch Schmerzkranker zu verhindern“, fordern sie, das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nachzubessern und eine eigenständige Leistungsgruppe „Spezielle Schmerzmedizin“ darin zu verankern. Sonst fehlten die rechtlichen und finanziellen Grundlagen, die für die interdisziplinäre Behandlung Betroffener unverzichtbar seien. „Bis zu 40 Prozent der bisherigen Behandlungsfälle könnten dadurch wegfallen“, warnen die Experten.

Rund 23 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Deutscher Schmerzgesellschaft an chronischen Schmerzen. Etwa vier Millionen von ihnen sind besonders schwer betroffen. Eine wirksame Therapie ist Experten zufolge die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST), bei der Schmerzmedizin, Psychologie, Pflege und Physiotherapie eng zusammenarbeiten. „Diese Therapie wird bislang in etwa 370 Kliniken angeboten“, erläuterte Frank Petzke, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. Doch ohne klare gesetzliche Absicherung fielen diese Angebote zunehmend weg. Wenn weitere Einrichtungen schlössen, verschärfe sich die Unterversorgung dramatisch.

Die Schmerzmedizin sei in der Versorgung breit vorhanden, habe sich aber als Facharztgebiet nie etabliert. „Und das wird ihr jetzt mit der Krankenhausreform ein wenig zum großen Problem“, so Petzke. „Bleibt das KHAG unverändert, werden Behandlungsfälle spezialisierter Schmerzstationen künftig fachfremden Leistungsgruppen wie ‚Allgemeine Innere Medizin‘ oder ‚Allgemeine Chirurgie‘ zugeordnet.“ Diese Gruppen hätten aber andere qualitative Mindestanforderungen – zum Beispiel in Personal- oder Geräteausstattung –, die mit schmerzmedizinischen Strukturen wenig zu tun hätten. Als Folge könnten schmerztherapeutische Einrichtungen die für sie unpassenden Auflagen nicht erfüllen und verlören ihre Abrechnungsgrundlage. Ausnahmeregelungen sind für Petzke zwar Möglichkeiten, um einen Versorgungseinbruch zu verhindern oder zu reduzieren, schaffen aber nicht „die Grundlage für eine sichere, planbare und qualitativ hochwertige Versorgung in der Zukunft“. (bhu)